SCHUSTER / KURTH: Russland darf Opposition nicht weiter unterdrücken
BERLIN. Zum heutigen Urteil gegen den russischen Oppositionspolitiker Alexej Nawalny erklären die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER und der Berichterstatter für Russland der FDP-Bundestagsfraktion Patrick KURTH:
Alexej Nawalny mag kein Heiliger sein. Gleichwohl ist die heutige Verurteilung des umstrittenen Oppositionellen der einstweilige Höhepunkt eines zutiefst besorgniserregenden Trends in Russland. Seit Dezember 2011 hat der Kreml alles daran gesetzt, jede Hoffnung auf politische Reformen im Land zunichte zu machen. Die FDP-Bundestagsfraktion wird das Berufungsverfahren Nawalnys aufmerksam verfolgen und darauf dringen, dass die russische Strafjustiz nicht länger für politische Interessen missbraucht wird.
Das heutige Urteil in Kirow zeigt deutlich, dass immer häufiger politisch motivierte Justiz als Machtinstrument von Präsident Wladimir Putin zum Einsatz kommt. Nawalny hat sich offensichtlich als scharfer Kritiker Putins zu einer Bedrohung für das politische Establishment Russlands entwickelt und erfährt nun die Methoden des Kremls am eigenen Leib. Die Unterstützer Nawalnys wie auch die Polizei sind dennoch aufgefordert, bei möglichen Protesten friedlich zu bleiben und auf Gewalt zu verzichten.
Wenn Russland den Aufbruch aus seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stagnation schaffen will, muss es endlich die politischen und bürgerlichen Rechte seiner Bürger respektieren – dazu gehört auch, dass eine politische Führung Kritik und Opposition akzeptieren muss. Russland hat sich 1996 selbständig und freiwillig zur europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet und muss sich daher an diesen Standards messen lassen. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen und menschenrechtlichen Entwicklungen bestehen allerdings größte Zweifel, ob Russland den Weg hin zu Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit wirklich gehen will. Denn statt Reformbemühungen sehen wir Willkürjustiz wie im Fall des posthumen Urteils gegen den in Untersuchungshaft grausam verstorbenen Anwalt Sergei Magnitsky.