06.08.2013FDP-FraktionMenschenrechte und humanitäre Hilfe

SCHUSTER: Berufungsanhörung im Fall Chodorkowski ein weiteres Beispiel für selektive Justiz in Russland

BERLIN. Zur heutigen Berufungsanhörung von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew vor dem Obersten Gerichtshof Russlands erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:

Die heutige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands, die Haftstrafen von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew um jeweils zwei Monate zu verkürzen, ist keinesfalls als Signal für eine positive Entwicklung der Menschenrechtslage und der Rechtsstaatlichkeit in Russland zu werten.

 

Selbstverständlich begrüßen wir die Haftverkürzung. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass das Verfahren von Anfang an nicht die erforderlichen rechtsstaatlichen Standards erfüllt hat. Bereits 2005 kritisierte die Parlamentarische Versammlung des Europarates den ersten Prozess gegen Chodorkowski und seinen Mitangeklagten Platon Lebedew auf Grundlage eines von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erstellten Berichts. Der Bericht stellte ausdrücklich essentielle Verletzungen der auch in der russischen Verfassung vorgesehenen Rechtsstaatsprinzipien fest.

 

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vorletzte Woche bestätigte rechtsstaatliche Defizite auch im zweiten Prozess gegen Chodorkowski und Lebedew. Der EGMR stellte erhebliche Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention fest und machte klar, Chodorkowski und Lebedew haben keinen fairen Prozess bekommen. Die FDP-Bundestagsfraktion forderte die russische Führung anlässlich des Urteils auf, Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und Chodorkowski und Lebedew freizulassen.

Russland muss diese bedenklichen Entwicklungen endlich ernst nehmen und seinen selbständig und freiwillig eingegangenen Pflichten aus der Europäischen Konvention für Menschenrechte und aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nachkommen.

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