13.08.2014Die schwarz-gelbe Regierung in Sachsen hat einen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedelung beschlossen. So bleibe die Erinnerung an das Leid der Opfer lebendig, erklärte FDP-Landeschef und Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Holger Zastrow. Mit diesem Schritt setzt die Staatsregierung den Landtags-Beschluss eines entsprechenden Antrags von Christdemokraten und Liberalen um.
An jedem zweiten Sonntag im September wird der "Sächsische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung" begangen. Die Ausrufung wird voraussichtlich am 21. August im „Sächsischen Amtsblatt“ veröffentlicht. Damit wird der Gedenktag bereits in diesem Jahr zum ersten Mal stattfinden. „Mit dem Gedenktag wird ein würdiger Rahmen geschaffen, an Leid und Unrecht von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung zu erinnern und das Vermächtnis der Betroffenen zu bewahren“, unterstrich Zastrow und sagte weiter: „Ihr Schicksal werden wir nicht vergessen.“ Besonders im Osten Deutschlands bestehe die Verantwortung für diese Schicksale, da in der DDR-Geschichtsschreibung dieses Kapitel der deutschen Geschichte ignoriert wurde und Betroffene ihre Herkunft und ihre Traditionen geheim halten mussten.
Zastrow stellte klar: „Zugleich ist der Tag auch Mahnung, nie wieder Vertreibung zuzulassen.“ Insbesondere bei jungen Menschen müsste die Erinnerung an die Geschichte wach gehalten werden. Er führte aus, dass die junge Generation die Chance und das Privileg habe, „sich dem Thema unverkrampft und ohne Denkverbote zu nähern“.
Sachsen beschließt Gedenktag für Vertriebene
In Sachsen gibt es in Zukunft einen eigenen Gedenktag für die Opfer von Flucht und VertreibungDie schwarz-gelbe Regierung in Sachsen hat einen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedelung beschlossen. So bleibe die Erinnerung an das Leid der Opfer lebendig, erklärte FDP-Landeschef und Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Holger Zastrow. Mit diesem Schritt setzt die Staatsregierung den Landtags-Beschluss eines entsprechenden Antrags von Christdemokraten und Liberalen um.
An jedem zweiten Sonntag im September wird der "Sächsische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung" begangen. Die Ausrufung wird voraussichtlich am 21. August im „Sächsischen Amtsblatt“ veröffentlicht. Damit wird der Gedenktag bereits in diesem Jahr zum ersten Mal stattfinden. „Mit dem Gedenktag wird ein würdiger Rahmen geschaffen, an Leid und Unrecht von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung zu erinnern und das Vermächtnis der Betroffenen zu bewahren“, unterstrich Zastrow und sagte weiter: „Ihr Schicksal werden wir nicht vergessen.“ Besonders im Osten Deutschlands bestehe die Verantwortung für diese Schicksale, da in der DDR-Geschichtsschreibung dieses Kapitel der deutschen Geschichte ignoriert wurde und Betroffene ihre Herkunft und ihre Traditionen geheim halten mussten.
Zastrow stellte klar: „Zugleich ist der Tag auch Mahnung, nie wieder Vertreibung zuzulassen.“ Insbesondere bei jungen Menschen müsste die Erinnerung an die Geschichte wach gehalten werden. Er führte aus, dass die junge Generation die Chance und das Privileg habe, „sich dem Thema unverkrampft und ohne Denkverbote zu nähern“.