RUPPERT: Mehr Erfahrungsaustausch zwischen Wirtschaft und öffentlichem Dienst
BERLIN. Zur Einigung der Koalition auf eine Portabilität, also eine anteilige Mitnahme erworbener Altersversorgungsansprüche für Beamte, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT:
Die FDP hat lange um diese Reform gerungen und einen Erfolg erzielt. Wir sind Anhänger eines qualifizierten öffentlichen Dienstes. Gerade deshalb muss der Erfahrungsaustausch zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Verwaltung gestärkt werden. Mit der neuen Versorgungsregelung schaffen wir auch ein gutes Instrument, um dem demografischen Wandel in Behörden entgegen zu wirken und wieder mehr Berufseinsteiger für eine Beamtenlaufbahn zu begeistern.
Fachkräfte entscheiden sich eher für eine Laufbahn im öffentlichen Dienst, wenn sie damit nicht jede Perspektive eines späteren Berufswechsels aufgeben müssen. Auch Quereinsteiger aus der Wirtschaft könnte es anlocken, wenn der öffentliche Dienst flexibler wird. Beide Seiten profitieren: die Verwaltung durch mehr externes Wissen und die Wirtschaft, indem der Wechsel überhaupt erst ermöglicht wird. Das hat den notwendigen Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen Staatsdienst und Privatwirtschaft zur Folge.
Bisher wurden Beamte bei einem Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst ausschließlich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und wurden so wie strafrechtlich verurteilte Beamte behandelt. Mit dem Altersgeld erhalten sie künftig für die geleistete Dienstzeit einen angemessenen Anspruch, wenn sie mindestens sieben Jahre Beamte waren. Damit können sie den größten Teil ihrer Altersversorgung mitnehmen – bis auf einen Abschlag von 15 Prozent. Die volle Versorgung bleibt nach wie vor Lebenszeitbeamten vorbehalten.