21.11.2012FDP-FraktionKirchen und Religionsgemeinschaften

RUPPERT / KOLB: Dritter Weg bestätigt, seine bessere Ausgestaltung angemahnt

BERLIN. Anlässlich des Urteils des Bundesarbeitsgerichts zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen erklären der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der FDP-Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT und der sozialpolitische Sprecher und Vize-Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Heinrich KOLB:

​Die Erfurter Richter haben ein ausgewogenes Urteil gefällt, das den Interessen beider Seiten Rechnung trägt und bestehende Unsicherheiten beseitigt. Das Bundesarbeitsgericht gab zwar im konkreten Rechtsstreit der Gewerkschaftsseite Recht und wies die Revision der Evangelischen Kirche von Westfalen zurück, bestätigte jedoch grundsätzlich das verfassungsmäßige Selbstbestimmungsrecht diakonischer und karitativer Einrichtungen. Das Gericht bekräftigt ihre arbeitsrechtliche Autonomie und weist die Kirchen auf die Verantwortung hin, die sie als Dienstgeber im Rahmen des Dritten Weges tragen. So ist einseitiges Wahlrecht des Arbeitgebers im Dritten Weg unzulässig.

Es ist erfreulich, dass diese Botschaft aus Erfurt, kirchlicherseits aufgenommen wurde und dass etwa die EKD die Weiterentwicklung ihres Arbeitsrechts vorantreiben will.

934-Ruppert-Kolb-Streikrecht in kirchlichen Einrichtun

934-ruppert-kolb-streikrecht_in_kirchlichen_einrichtun.pdf

Social Media Button