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Rot-Grün muss Forderungen der Datenschutzbeauftragten umsetzen

PolizistVerfassungswidriges Polizeigesetz?
17.05.2016

Medienberichten zufolge hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz massive Bedenken im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Polizeigesetz-Novelle von Rot-Grün in Niedersachsen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz im April für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte, sind offenbar auch Teile der Novelle des Landes-Polizeigesetzes verfassungswidrig und müssen überarbeitet werden. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jan-Christoph Oetjen, findet das "in hohem Maße besorgniserregend." Er fordert die Landesregierung auf, die Novelle des Polizeigesetzes zu überarbeiten.

"Ich erwarte, dass die Landesregierung schnell einen neuen Entwurf vorlegt und das jüngste Urteil aus Karlsruhe zum BKA-Gesetz umsetzt. Was für das BKA verfassungswidrig ist, darf nicht von SPD und Grünen im niedersächsischen Polizeigesetz festgeschrieben werden", so der FDP-Innenexperte. Die FDP-Fraktion habe bereits am 25. April 2016 eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um zu erfahren, welche Schlussfolgerungen sie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz zieht. Bisher stehe die Antwort noch aus.

"Die selbsterklärten Datenschützer von SPD und Grünen drohen zum Risiko für bürgerliche Freiheiten und Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat zu werden", moniert Oetjen. Die Datenschutzbeauftragte habe Recht, wenn sie eine schnelle Änderung der Polizeigesetz-Novelle fordert. "Die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist eine der zentralen Aufgaben des Staates." Es dürfe jedoch nicht dazu kommen, dass die Grundrechte der Bürger dabei unter die Räder geraten.

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