FDPRentenpläneRentenbeitragszahler werden enteignet
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat verfassungsrechtliche Bedenken 29.01.2014Die schwarz-roten Rentenpläne sorgen für massive Kritik. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat gar verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Auch die Deutsche Rentenversicherung wehrt sich jetzt dagegen. Schon zuvor hatte Volker Wissing moniert: „Die Große Koalition wird ein politisches Kartell gegen die arbeitende Mitte.“
"Alles in allem handelt es sich dabei um sehr kostspielige Wahlgeschenke“, sagte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Herbert Rische. Eine Finanzierung höherer Mütter-Renten aus Beitragsmitteln hätte für die Rentenversicherung gravierende Auswirkungen, warnte Rische. Sie wäre „ordnungspolitisch falsch und rechtlich unzulässig“.
Der Vorsitzende des Bundesvorstands der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, rechnete vor, dass die derzeitige Rücklage der Rentenversicherung von 31 Milliarden Euro nicht ausreichen werde, die Mütterrente auf Dauer zu finanzieren. Der Rentenbeitragssatz werde allein wegen der Mütterrente langfristig um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte höher liegen als nach bisheriger Prognose.
Schwarz-Rot trickst
Nicht nur die Finanzierung der Mütter-Renten, auch der geplante Verzicht darauf, den Rentenbeitragssatz zu senken, stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hält ein solches Vorgehen nur dann für korrekt, wenn das Gesetz noch in diesem Jahr geändert wird.
Union und SPD hatten verabredet, den Beitragssatz bei 18,9 Prozent zu belassen, also nicht auf 18,3 Prozent zu senken, wie es rechtlich geboten wäre. Sie wollen die nötige Gesetzesänderung am 19. Dezember im Bundestag in erster Lesung beraten und im neuen Jahr rückwirkend verabschieden. Dies halten die Bundestags-Gutachter für nicht zulässig.
Deutschlands Handwerker befürchten angesichts der Rentenpläne von CDU und SPD Jobverluste. „Wenn die Rentenkasse Mehrausgaben in zweistelliger Milliardenhöhe verkraften muss, ist das negativ für Wachstum und Beschäftigung, weil jetzige und künftige Beitragszahler belastet werden“, warnte der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, in der „Rheinischen Post“.
Christian Lindner hatte schon zuvor kritisiert, die Rentenbeitragszahler würden „regelrecht enteignet, weil ihr Beitragssatz nicht sinkt, wie es im Gesetz steht". Für die FDP gehört das Geld in der Rentenkasse den Beitragszahlern. Denn: Die Rentenversicherungen sind keine Sparkassen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Beiträge gesenkt werden müssen, wenn die Rücklagen die Ausgaben von 1,5 Monaten übersteigen. So lautet die bewährte Regelung im Rentenrecht, die Schwarz-Rot jetzt aushebeln will.
Die schwarz-gelbe Regierung hatte eine Beitragsermäßigung geplant: Die mögliche Beitragsermäßigung im Frühjahr 2014 wäre die dritte Senkung in Folge. Ende Mai 2013 betrugen die Rücklagen 27,9 Milliarden Euro. Dies entsprach 1,57 Monatsausgaben und überschritt damit die gesetzliche Grenze von 1,5 Monatsausgaben deutlich. Steigende Beschäftigung sowie die starke Konjunktur führten schon im vergangenen Jahr zum größten Finanzpolster aller Zeiten, mit Rücklagen in Höhe von 29,4 Milliarden Euro.
Rentenbeitragszahler werden enteignet
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat verfassungsrechtliche BedenkenDie schwarz-roten Rentenpläne sorgen für massive Kritik. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat gar verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Auch die Deutsche Rentenversicherung wehrt sich jetzt dagegen. Schon zuvor hatte Volker Wissing moniert: „Die Große Koalition wird ein politisches Kartell gegen die arbeitende Mitte.“
"Alles in allem handelt es sich dabei um sehr kostspielige Wahlgeschenke“, sagte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Herbert Rische. Eine Finanzierung höherer Mütter-Renten aus Beitragsmitteln hätte für die Rentenversicherung gravierende Auswirkungen, warnte Rische. Sie wäre „ordnungspolitisch falsch und rechtlich unzulässig“.
Der Vorsitzende des Bundesvorstands der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, rechnete vor, dass die derzeitige Rücklage der Rentenversicherung von 31 Milliarden Euro nicht ausreichen werde, die Mütterrente auf Dauer zu finanzieren. Der Rentenbeitragssatz werde allein wegen der Mütterrente langfristig um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte höher liegen als nach bisheriger Prognose.
Schwarz-Rot trickst
Nicht nur die Finanzierung der Mütter-Renten, auch der geplante Verzicht darauf, den Rentenbeitragssatz zu senken, stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hält ein solches Vorgehen nur dann für korrekt, wenn das Gesetz noch in diesem Jahr geändert wird.
Union und SPD hatten verabredet, den Beitragssatz bei 18,9 Prozent zu belassen, also nicht auf 18,3 Prozent zu senken, wie es rechtlich geboten wäre. Sie wollen die nötige Gesetzesänderung am 19. Dezember im Bundestag in erster Lesung beraten und im neuen Jahr rückwirkend verabschieden. Dies halten die Bundestags-Gutachter für nicht zulässig.
Deutschlands Handwerker befürchten angesichts der Rentenpläne von CDU und SPD Jobverluste. „Wenn die Rentenkasse Mehrausgaben in zweistelliger Milliardenhöhe verkraften muss, ist das negativ für Wachstum und Beschäftigung, weil jetzige und künftige Beitragszahler belastet werden“, warnte der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, in der „Rheinischen Post“.
Christian Lindner hatte schon zuvor kritisiert, die Rentenbeitragszahler würden „regelrecht enteignet, weil ihr Beitragssatz nicht sinkt, wie es im Gesetz steht". Für die FDP gehört das Geld in der Rentenkasse den Beitragszahlern. Denn: Die Rentenversicherungen sind keine Sparkassen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Beiträge gesenkt werden müssen, wenn die Rücklagen die Ausgaben von 1,5 Monaten übersteigen. So lautet die bewährte Regelung im Rentenrecht, die Schwarz-Rot jetzt aushebeln will.
Die schwarz-gelbe Regierung hatte eine Beitragsermäßigung geplant: Die mögliche Beitragsermäßigung im Frühjahr 2014 wäre die dritte Senkung in Folge. Ende Mai 2013 betrugen die Rücklagen 27,9 Milliarden Euro. Dies entsprach 1,57 Monatsausgaben und überschritt damit die gesetzliche Grenze von 1,5 Monatsausgaben deutlich. Steigende Beschäftigung sowie die starke Konjunktur führten schon im vergangenen Jahr zum größten Finanzpolster aller Zeiten, mit Rücklagen in Höhe von 29,4 Milliarden Euro.