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Religiöse Vielfalt ist eine Chance

Stefan Ruppert: Religiöse Vielfalt als Chance wahrnehmenStefan Ruppert: Religiöse Vielfalt als Chance wahrnehmen
07.02.2014

Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Urteile zum Verhältnis von Religion und Schulpflicht gefällt. Zum einen entschieden die Richter, dass muslimischen Mädchen die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterreicht zugemutet werden kann. Zum anderen haben Kinder, die den Zeugen Jehovas angehören, keinen Anspruch auf Schulbefreiung, wenn etwa ein Kinobesuch geplant ist. „Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidungen explizit“, erklärte der Beauftragte der FDP-Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Stefan Ruppert. Die Liberalen nähmen religiöse Vielfalt als Chance wahr, betonte er.

Die zunehmende Pluralisierung insbesondere in der Schule berge ein gewisses Konfliktpotenzial zwischen individueller Religionsfreiheit, Elternrecht und staatlicher Schulpflicht, räumte Ruppert ein. Deshalb sei eine grundsätzliche Abwägung, vor allem jedoch ein schonender Ausgleich zwischen diesen Rechtsgütern in jedem Einzelfall notwendig. „Wir freuen uns, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen diese Abwägung getroffen hat und zwei richtungsweisende Urteile zum Verhältnis von Rechtsordnung und Religion im Schulraum gefällt hat“, erklärte der Liberale.

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