18.03.2013FDP-FraktionFinanzmarktpolitik

REINEMUND: Gesetzentwurf zur Honoraranlageberatung stößt auf positive Resonanz

BERLIN. Zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente erklärt die Vorsitzende des Finanzausschusses Birgit REINEMUND:

Die überwiegende Mehrheit der Experten begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die positiven Einschätzungen belegen, dass die Koalition mit ihren Maßnahmen bei der Finanzmarktregulierung und beim Verbraucherschutz auf dem richtigen Weg ist. Dieser Gesetzentwurf sorgt für Transparenz, Klarheit und mehr Sicherheit. Die Experten würdigen unter anderem, dass die Regelungen des Gesetzentwurfes dazu geeignet seien, zusätzlich zu den bestehenden Vertriebsstrukturen in Deutschland einen Mehrwert für die Anleger zu schaffen. Mit der Schaffung einer Alternative zur Beratung auf Provisionsbasis muss jedoch sicher gestellt werden, dass die gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Provisionsbasis und Honorarberatung gewährleistet sind

231-Reinemund-Öffentliche Anhörung Finanzausschuss

231-reinemund-offentliche_anhorung_finanzausschuss.pdf

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