FDP-FraktionNSU-Prozess

Rechtsstaatlichkeit wahren

Anwalt mit GesetzbuchDie Liberalen fordern alle Beteiligten auf, die rechtsstaatlichen Prinzipien zu respektieren
15.05.2013

FDP-Innenpolitiker Hartfrid Wolff hat alle Beteiligten am NSU-Prozess aufgefordert, die rechtstaatlichen Prinzipien zu respektieren.

Es sei verständlich, dass Emotionen - vor allem bei Angehörigen der Opfer – hochschlagen, stellte der Obmann der Liberalen im NSU-Untersuchungsausschuss klar. Er appellierte allerdings an alle Prozessbeteiligten, Beobachter und Interessengruppen "verbale Zurückhaltung zu üben". "Es ist erschreckend und traurig, dass das Gespür für rechtsstaatliche Prinzipen und Prozessabläufe bei manchen verloren zu gehen droht", so Wolff.

Der FDP-Politiker erinnerte an die Unschuldsvermutung, die im deutschen Recht gelte: "Beate Zschäpe steht nicht als Schuldige vor diesem Gericht, sondern als Angeklagte, deren Schuld erst noch festgestellt werden muss." Dies sei der Zweck der Verhandlung, die selbstverständlich "die jahrelange Trauer, Sorge, Angst oder falschen Verdächtigungen der Opfer-Angehörigen" nicht aufwiegen könne. In München gelte es, zweifelsfrei festzustellen, ob Beate Zschäpe und die Mitangeklagten im Sinne der Anklage schuldig sind oder nicht. "Nicht mehr, aber auch nicht weniger."

Nachholbedarf in gelebter Rechtsstaatlichkeit

Hartfrid WolffHartfrid Wolff

"Verunglimpfende Angriffe auf Verteidiger, die grundgesetzlich geschützte Rechte ihrer Mandantin wahrnehmen, zeigen, dass verbreitet Nachholbedarf in Sachen gelebter Rechtsstaatlichkeit besteht", mahnte der Liberale. Ein Angeklagter habe Rechte, die er wahrnehmen dürfe. Dies müsse auch medial vermittelt werden.

Der Ablauf der Medienzulassung sei nicht optimal gewesen, allerdings sei Öffentlichkeit nach den gesetzlichen Maßstäben bereits hergestellt wenn fünf Zuschauer im Saal seien, gab Wolff zu bedenken. "Es ist eben so, dass ein Prozess sich nicht primär medialen Regeln und Ansprüchen zu beugen hat." Obwohl die Forderung, den Prozess per Video zu übertragen, verständlich sei, habe die Wahrung der rechtsstaatlichen Prinzipien und der Rechte der Angeklagten oberste Priorität, hob Wolff hervor. "Entscheidend ist ein rechtsstaatliches Verfahren, und das gilt es, zu akzeptieren."

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