FDPGoogle-Urteil

Rechte der Bürger im Internet gestärkt

Grafik zur EuropawahlPolitik muss Recht auf digitale Selbstbestimmung ernst nehmen
15.05.2014

Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung das „Recht auf Vergessen“ im Internet gestärkt – und dem Google-Konzern eine schwere juristische Niederlage zugefügt.  FDP-Spitzenkandidat Alexander Graf Lambsdorff sieht die FDP-Position betätigt. Er wertet das Urteil als „wichtiges Signal an die Politik, das Recht auf digitale Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger endlich ernst zu nehmen.“

Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag unter Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus der Ergebnisliste seiner Suchmaschine löschen. Dem Urteil zufolge können Personen „unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste erwirken“. Wenn der Betreiber dem nicht folge, kann sich der Betroffene an das zuständige Gericht wenden. Ein solches Recht leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab.

FDP-Spitzenkandidat zur Europawahl, Alexander Graf Lambsdorff, findet es erfreulich, „dass der Europäische Gerichtshof im Sinne der FDP entschieden hat." Deren Kernforderung lautet nämlich: „Unsere Daten sind unser Eigentum. Über sie müssen wir individuell verfügen können. Dazu gehört auch der Wunsch, seine eigenen Daten löschen lassen zu wollen.“

Für den FDP-Politiker ist der Eigentumsschutz die klassische Aufgabe des liberalen Rechtsstaats, die im digitalen Zeitalter neu buchstabiert werden muss. Die Antwort auf die Frage nach dem richtigen Umgang mit unseren Daten könne in einer Informationsgesellschaft aber nicht der Totalverzicht auf Fortschritt sein. Vielmehr müsse gelten: „Wer seine Werte in der analogen Welt in den Safe schließt, der muss sich auch online sicher sein können.“

Daher verlangt er Lösch-Vorschriften auch für soziale Netzwerke wie Facebook.

EuGH stärkt Bürger gegenüber Suchmaschinen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google stärkt die Bürger gegenüber Suchmaschinen, sagt auch die FDP-Abegordnete im Europa-Parlament, Nadja Hirsch.. "Jeder hat das Recht, Informationen, die überholt oder nicht mehr relevant sind, aus den Suchergebnissen löschen zu lassen", so die medien- und netzpolitische Sprecherin der FDP. "Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für die Bürger, um die Kontrolle über personenbezogene Informationen zu behalten."

Nadja Hirsch begrüßte das Urteil, denn durch die Datenverarbeitung von Suchmaschinen wie Google könnten Profile von privaten Personen erstellt werden, die unverhältnismäßig sind. "Zudem stellt der EuGH klar, dass Google sich dem europäischen Recht nicht mehr entziehen kann", so die FDP-Politikerin. "Es gibt keine Extrawurst für Google."

Das Urteil zeige aber auch, dass nur ein gemeinsamer europäischer Datenschutz international Wirkung haben kann. "Deshalb brauchen wir jetzt die Datenschutzgrundverordnung, die endlich die digitale Wirklichkeit widerspiegelt", forderte Hirsch. Die Mitgliedstaaten – allen voran Deutschland – müssten endlich ihre Blockadehaltung aufgeben.

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