11.07.2017Die Strafprozessordnung ist reformiert worden, der Einsatz staatlicher Überwachungssoftware ist damit möglich. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt im Handelsblatt vor einem Eingriff in die Bürgerrechte: "Zu Zwecken der Strafverfolgung können die Sicherheitsbehörden nun Smartphones, Tablets oder Rechner mit spezieller Schadsoftware, dem sogenannten Staatstrojaner, infizieren und anschließend ausspähen."
Damit könnten Ermittler die gesamte Kommunikation eines Gerätes nachvollziehen und alle gespeicherten Daten auslesen, erläuterte Leutheusser-Schnarrenberger. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) begründete die Neuregelung damit, dass Behörden dadurch im digitalen Bereich lediglich die Befugnisse erhielten, die sie im analogen Bereich schon längst hätten.
"Das klingt nachvollziehbar, ist aber schlicht falsch: Für die Abwehr besonders schwerer Straftaten dürfen die Ermittler den Staatstrojaner schon seit 2009 nutzen", stellte die Stiftungsexpertin klar. Die Gesetzesnovelle diene also mitnichten der Terrorabwehr, stattdessen darf der Staatstrojaner nun auch bei Delikten wie Drogenbesitz angewandt werden. Damit werde die Überwachung in bisher unbekanntem Maße ausgeweitet.
Privatsphäre der Bürger unter Beschuss
Mann mit SmartphoneDie Strafprozessordnung ist reformiert worden, der Einsatz staatlicher Überwachungssoftware ist damit möglich. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt im Handelsblatt vor einem Eingriff in die Bürgerrechte: "Zu Zwecken der Strafverfolgung können die Sicherheitsbehörden nun Smartphones, Tablets oder Rechner mit spezieller Schadsoftware, dem sogenannten Staatstrojaner, infizieren und anschließend ausspähen."
Damit könnten Ermittler die gesamte Kommunikation eines Gerätes nachvollziehen und alle gespeicherten Daten auslesen, erläuterte Leutheusser-Schnarrenberger. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) begründete die Neuregelung damit, dass Behörden dadurch im digitalen Bereich lediglich die Befugnisse erhielten, die sie im analogen Bereich schon längst hätten.
"Das klingt nachvollziehbar, ist aber schlicht falsch: Für die Abwehr besonders schwerer Straftaten dürfen die Ermittler den Staatstrojaner schon seit 2009 nutzen", stellte die Stiftungsexpertin klar. Die Gesetzesnovelle diene also mitnichten der Terrorabwehr, stattdessen darf der Staatstrojaner nun auch bei Delikten wie Drogenbesitz angewandt werden. Damit werde die Überwachung in bisher unbekanntem Maße ausgeweitet.
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