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Pläne zur Vorbeugehaft sind unverhältnismäßig

Polizei verhaftet PersonSymbolbild: Polizei verhaftet Person
01.03.2017

Die bayerische Regierung will die zeitliche Begrenzung für die sogenannte Vorbeugehaft aufheben. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert diesen Plan als unverhältnismäßig. Im Gespräch mit dem "Deutschlandfunk" kritisierte die ehemalige Justizministerin, dass dadurch der Grundstz der Unschuldsvermutung in der deutschen Rechtsprechung ausgehöhlt werde.

Bislang ist der sogenannte Unterbindungsgewahrsam auf maximal 14 Tage begrenzt. Nach den Plänen der Regierung in München soll in Zukunft ein einzelner Richter entscheiden können, ob ein potenzieller Gefährder in Haft kommt und in welchen Abständen überprüft werden soll, ob die Person ein Risiko darstellt. Es ist allerdings fraglich, ob dieser Gesetzentwurf verfassungskonform ist.

Leutheusser-Schnarrenberger warnte, dass der Begriff eines 'potenziell gefährlichen Menschen' darüber hinaus sehr schwammig definiert sei. Auch sei es für Betroffene sehr schwierig, aus der Haft heraus die erhobenen Vorwürfe zu widerlegen. Daher müsse die Vorbeugehaft weiter zeitlich begrenzt bleiben, betonte sie.

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