05.12.2012FDP-FraktionInnenpolitik

PILTZ / RUPPERT: Bundestag kann nicht die Katze im Sack kaufen

BERLIN. Zum Beschluss der Innenministerkonferenz für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren erklären die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin, Gisela PILTZ, und der Extremismus-Experte der FDP-Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT:

​Der Deutsche Bundestag kann erst entscheiden, ob er ebenfalls einen Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht stellt, wenn er Gelegenheit hatte, sich selbst ein Bild zu machen und die vorliegenden Beweise zu prüfen. Bei einer solchen Entscheidung kann sich das Parlament nicht auf andere verlassen, sondern muss selbst davon überzeugt sein, dass die Beweise ausreichen, um vor dem Verfassungsgericht zu gewinnen. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Ankündigung des Bundesinnenministers, dem Bundestag die Beweismaterialien zur Verfügung zu stellen.

Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht kann kein Demokrat wollen. Wir dürfen der NPD nicht Gelegenheit geben, sich in ihrer menschenverachtenden Ideologie noch bestätigt zu sehen. Damit würde man das Gegenteil des Gewollten erreichen.

Im Übrigen muss jedem klar sein, dass auch ein NPD-Verbotsverfahren nicht ausreichend wäre, um die widerwärtige braune Ideologie zu bekämpfen. Vor allem müssen alle Demokraten in unserem Land stetig gegen Rechtsextremismus Partei ergreifen. Wir brauchen Bildung, Aufklärung und die argumentative Auseinandersetzung, damit rechtsextremes Gedankengut keine Chance mehr hat. Ein Verbotsverfahren kuriert Symptome, es beseitigt keine Ursachen oder verändert gar Überzeugungen. Es ist ein Reifezeichen der Demokratie, den Extremismus politisch zu bekämpfen. Im Zeichen dieser grundsätzlichen Haltung werden wir die Begründungen des NPD-Verfahrens prüfen.

Auch der Bundestag ist sich selbstverständlich darüber einig, dass die NPD zutiefst abzulehnen ist. Aber zwischen Ablehnung und Verbot liegen - gerade rechtlich betrachtet - Welten. Deshalb muss man sorgfältig prüfen, ob ein Verfahren erfolgreich sein kann. Neben den Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht muss auch einbezogen werden, ob auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Obsiegen wahrscheinlich erscheint. Die NPD darf am Ende nicht als Sieger vom Platz gehen.

992-Piltz-Ruppert-NPD-Verbot

992-piltz-ruppert-npd-verbot.pdf

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