PILTZ: Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird verboten
BERLIN. Zum geplanten Gesetz zum Beschäftigungsdatenschutz erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Mit dem Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz wird endlich Rechtsklarheit geschaffen, wie mit personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis umgegangen werden darf. Grauzonen im geltenden Recht, die zu Bespitzelungsskandalen in der Vergangenheit geführt haben, wird es künftig nicht mehr geben.
Nach dem geplanten Gesetz wird die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz verboten. Auch dürfen Mitarbeiterdaten nicht mehr anlasslos durchforstet werden. Schon bei Einstellungen wird die Datenerhebung an hohe Voraussetzungen geknüpft, so sind etwa Daten aus sozialen Netzwerken für den Arbeitgeber Tabu, es sei denn der Betroffene erlaubt es ausdrücklich.
Die offene Videoüberwachung wird an strikte Vorgaben gebunden und darf insbesondere nicht zur allgemeinen Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden. Voraussetzung ist auch hier die Erforderlichkeit, die zudem nur in vorgegebenen Fallgruppen wie etwa zu Gewährleistung der Arbeitssicherheit überhaupt angenommen werden darf. Verboten ist jedwede Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich.
Die Einwilligung im Arbeitsverhältnis ist nur noch in wenigen gesetzlich speziell festegelegten Fällen möglich. Explizit wird geregelt, dass eine verweigerte Einwilligung keine negativen Folgen haben darf. Das Gesetz gibt den Mindeststandard für alle Betriebe vor, der auch durch Betriebsvereinbarungen nicht unterschritten werden darf.
Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber erhalten mit dem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz einen klaren Rechtsrahmen und Rechtssicherheit. Arbeitnehmer können künftig sicher sein, dass sie am Arbeitsplatz nicht willkürlich bespitzelt werden.26-piltz-arbeitnehmerdatenschutz_300.pdf