30.05.2005FDP-FraktionInnenpolitik

PILTZ: Betreuung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in die Zuständigkeit der Kommunen übertragen

BERLIN. Zur Diskussion, den Kommunen die alleinige Zuständigkeit für die Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Bezieher zu übertragen, erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ:

Die FDP hat bei den Verhandlungen zur Hartz-IV-Reform immer verlangt, dass die Kommunen die alleinige Zuständigkeit für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen übernehmen sollen. Durch Rot-Grün sind sie jetzt zu bloßen Handlangern der Bundesagentur für Arbeit geworden. Damit wurden dem Kompetenzgerangel zwischen der Bundesagentur und den Kommunen Tür und Tor geöffnet. Es verwundert nicht, dass sich die rot-grüne Bundesregierung jetzt die Augen reibt und feststellt, dass es so nicht mehr weitergehen kann. Nach Auffassung der FDP sollten die Kommunen aufgrund ihrer besonderen Nähe zu den lokalen Arbeitsmärkten für das Arbeitslosengeld-II zuständig sein. Die Kommunen sind für diese Aufgabe besonders geeignet, da sie nahe am Menschen agieren können und ein hohes Eigeninteresse besitzen, Arbeitslosigkeit nicht zu verwalten, sondern zu beseitigen.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

Social Media Button