03.03.2013Mit der Zustimmung des Bundeskabinetts zur PID-Verordnung steht der gesetzliche Rahmen für die Durchführung von Gentests an Embryonen in Ausnahmefällen. "Damit gibt es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Er betonte zugleich, dass es in Deutschland nur um sehr wenige Fälle gehe und der Eingriff nur innerhalb streng definierter Grenzen stattfinden könne.
Am Mittwoch stimmte das Bundeskabinett der vom Gesundheitsministerium vorgelegten "Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PIDV) in der Fassung zu, die der Bundesrat Anfang Februar beschlossen hat. Damit wird die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten unter strengen Auflagen möglich.
"Die Durchführung der PID wird in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen möglich sein", sagte Gesundheitsminister Bahr in Berlin. "Es geht hierbei um wenige Fälle in Deutschland – um Fälle, die einen berühren; denn die Paare haben häufig eine Tortur hinter sich."
Eltern, die bereits eine Tot- oder Fehlgeburt erlebt haben, haben ein höheres Risiko, dass es bei der nächsten Schwangerschaft wieder zu Komplikationen kommt. Für sie und andere Risikogruppen, etwa Menschen mit genetischen Defekten, hat der Gesetzgeber die Ausnahmeregelung geschaffen, die Gentests an Embryonen, abweichend vom generellen Verbot laut Embryonenschutzgesetz, erlaubt.
Die Verordnung regelt die Verfahrensweise und die Bedingungen, unter denen die Untersuchung in speziellen PID-Zentren durchgeführt werden dürfen. Sie tritt Anfang nächsten Jahres in Kraft, damit die Länder Zeit haben, die erforderlichen Strukturen aufzubauen.
PID nimmt letzte Hürde
Daniel BahrMit der Zustimmung des Bundeskabinetts zur PID-Verordnung steht der gesetzliche Rahmen für die Durchführung von Gentests an Embryonen in Ausnahmefällen. "Damit gibt es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Er betonte zugleich, dass es in Deutschland nur um sehr wenige Fälle gehe und der Eingriff nur innerhalb streng definierter Grenzen stattfinden könne.
Am Mittwoch stimmte das Bundeskabinett der vom Gesundheitsministerium vorgelegten "Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PIDV) in der Fassung zu, die der Bundesrat Anfang Februar beschlossen hat. Damit wird die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten unter strengen Auflagen möglich.
"Die Durchführung der PID wird in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen möglich sein", sagte Gesundheitsminister Bahr in Berlin. "Es geht hierbei um wenige Fälle in Deutschland – um Fälle, die einen berühren; denn die Paare haben häufig eine Tortur hinter sich."
Mehr Sicherheit für Eltern mit besonderem Risiko
Eltern, die bereits eine Tot- oder Fehlgeburt erlebt haben, haben ein höheres Risiko, dass es bei der nächsten Schwangerschaft wieder zu Komplikationen kommt. Für sie und andere Risikogruppen, etwa Menschen mit genetischen Defekten, hat der Gesetzgeber die Ausnahmeregelung geschaffen, die Gentests an Embryonen, abweichend vom generellen Verbot laut Embryonenschutzgesetz, erlaubt.
Die Verordnung regelt die Verfahrensweise und die Bedingungen, unter denen die Untersuchung in speziellen PID-Zentren durchgeführt werden dürfen. Sie tritt Anfang nächsten Jahres in Kraft, damit die Länder Zeit haben, die erforderlichen Strukturen aufzubauen.