FDP-FraktionVorsorgePflegeförderung kommt
18.07.2013Das Kabinett hat die staatliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen beschlossen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema finden Sie im „FAKTEN Aktuell“ der FDP-Fraktion.
Warum ist eine Pflegeversicherung nötig?
Pflegebedürftigkeit wird zunehmend zum Problem, weil immer mehr Menschen immer älter werden. So nahm die Zahl derer, die sich allein nicht mehr versorgen konnten, zwischen 1999 und 2009 um 16 Prozent auf 2,34 Millionen zu. Und es wird erwartet, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 auf 3,4 Millionen steigen wird. Die Pflegeversicherung wurde 1995 als Pflichtversicherung eingeführt. Die Beiträge entrichten Arbeitgeber und -nehmer grundsätzlich je zur Hälfte. Kinderlose Beschäftigte zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent.
Warum sollen Bürger jetzt auch privat bei der Pflege vorsorgen?
Die gesetzliche Pflegeversicherung funktioniert nach dem Prinzip Teilkasko und deckt damit nicht alle Kosten ab. Der Eigenanteil kann zu einer Belastung der Betroffenen führen. Derzeit gibt es für die Pflege in Heimen 1023 Euro in Pflegestufe 1, 1279 Euro in Stufe 2 und 1550 Euro in Stufe 3. In der letzten Stufe kostet ein Heimplatz für Pflegebedürftige in der Regel mehr als 3000 Euro im Monat.
Wer bekommt die staatliche Förderung und wie hoch ist sie?
Den Zuschuss von monatlich fünf Euro ab 2013 sollen alle volljährigen Bürger bekommen, die zusätzlich privat für den Pflegefall vorsorgen – unabhängig vom Einkommen und ob sie in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sind. Im Jahr erhalten sie 60 Euro dazu, der Zuschuss p. a. wird direkt an das Versicherungsunternehmen, bei dem die Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, gezahlt. Dies soll ein Anreiz zum Abschluss einer Versicherung sein und dazu beitragen, die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den niedrigeren Leistungen der gesetzlichen Versicherung zu schließen. Voraussetzung für den Zuschuss ist ein Eigenanteil von zehn Euro monatlich des Versicherten, er muss jährlich also mindestens 120 Euro von seiner Seite aus einzahlen.
Auch PKV-Altverträge können einbezogen werden, sofern sie den Förderbedingungen entsprechen. Versicherer dürfen nach derzeitigen Plänen keinen Bewerber ablehnen und keine Gesundheitsprüfung verlangen. Allerdings wird es eine fünfjährige Karenzzeit geben. Leistungen werden also erst nach dieser Zeit erbracht. Pflegebedürftige, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, sind nicht zulagenberechtigt.
Wie viel Geld steht für die staatliche Förderung zur Verfügung?
Für das Einstiegsjahr 2013 sind 100 Millionen Euro eingeplant. Demnach würde das Geld rein rechnerisch für die Förderung von 1,67 Millionen Policen reichen, wobei man bisher von 1,5 Millionen Verträgen ausgeht.
Reichen die Mittel aus dem Bundeshaushalt überhaupt aus?
Einen Förderdeckel gibt es nicht. Mit dem Zuwachs an Pflegevorsorgeverträgen können sich die staatlichen Ausgaben auch erhöhen.
Reichen die Mittel aus dem Bundeshaushalt überhaupt aus?
Einen Förderdeckel gibt es nicht. Mit dem Zuwachs an Pflegevorsorgeverträgen können sich die staatlichen Ausgaben auch erhöhen.
Warum ist der Zuschuss zur Pflegezusatzversicherung die richtige Antwort auf den demografischen Wandel?
Das Modell einer Pflegezusatzversicherung mit einkommensunabhängigen Zuschüssen ist die richtige Antwort auf den demografischen Wandel, weil es zukünftig immer weniger Beitragszahler und immer mehr Pflegebedürftige geben wird. Das umlagefinanzierte Teilkaskosystem der sozialen Pflegeversicherung muss daher dringend um eine zusätzliche kapitalgedeckte Komponente ergänzt werden. Mit den monatlichen fünf Euro Zuschuss zu einem privaten Zusatzvertrag wird ein gezielter und unbürokratischer Anreiz gesetzt, das eigene Pflegebedürftigkeitsrisiko zusätzlich abzusichern.
Welchen Vorteil sieht die FDP-Fraktion im Kontrahierungszwang?
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt das Konzept sehr, denn durch einen Kontrahierungszwang, das heißt die Verpflichtung der Versicherungsunternehmen die Menschen ohne Gesundheitscheck als Vertragspartner annehmen zu müssen, wird niemandem eine Zusatzvorsorge verwehrt. Der Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen aus Steuermitteln gezahlt. Davon profitieren alle, die eine solche Zusatzvorsorge möchten.
Kontrahierungszwang heißt übrigens nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Uns Liberalen war wichtig, dass eine freie Entscheidung ist, ob jemand eine Zusatzversicherung möchte oder nicht.
Warum ist die Kritik der Opposition nicht richtig?
Die private Pflegezusatzversicherung ist sozial ausgewogen. Die staatliche Förderung ermöglicht es gerade Menschen mit geringem Einkommen, eine Menge für die Absicherung ihres persönlichen Pflegefallrisikos zu erreichen.
Pflegeförderung kommt
Das Kabinett hat die staatliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen beschlossen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema finden Sie im „FAKTEN Aktuell“ der FDP-Fraktion.
Warum ist eine Pflegeversicherung nötig?
Pflegebedürftigkeit wird zunehmend zum Problem, weil immer mehr Menschen immer älter werden. So nahm die Zahl derer, die sich allein nicht mehr versorgen konnten, zwischen 1999 und 2009 um 16 Prozent auf 2,34 Millionen zu. Und es wird erwartet, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 auf 3,4 Millionen steigen wird. Die Pflegeversicherung wurde 1995 als Pflichtversicherung eingeführt. Die Beiträge entrichten Arbeitgeber und -nehmer grundsätzlich je zur Hälfte. Kinderlose Beschäftigte zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent.
Warum sollen Bürger jetzt auch privat bei der Pflege vorsorgen?
Die gesetzliche Pflegeversicherung funktioniert nach dem Prinzip Teilkasko und deckt damit nicht alle Kosten ab. Der Eigenanteil kann zu einer Belastung der Betroffenen führen. Derzeit gibt es für die Pflege in Heimen 1023 Euro in Pflegestufe 1, 1279 Euro in Stufe 2 und 1550 Euro in Stufe 3. In der letzten Stufe kostet ein Heimplatz für Pflegebedürftige in der Regel mehr als 3000 Euro im Monat.
Wer bekommt die staatliche Förderung und wie hoch ist sie?
Den Zuschuss von monatlich fünf Euro ab 2013 sollen alle volljährigen Bürger bekommen, die zusätzlich privat für den Pflegefall vorsorgen – unabhängig vom Einkommen und ob sie in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sind. Im Jahr erhalten sie 60 Euro dazu, der Zuschuss p. a. wird direkt an das Versicherungsunternehmen, bei dem die Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, gezahlt. Dies soll ein Anreiz zum Abschluss einer Versicherung sein und dazu beitragen, die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den niedrigeren Leistungen der gesetzlichen Versicherung zu schließen. Voraussetzung für den Zuschuss ist ein Eigenanteil von zehn Euro monatlich des Versicherten, er muss jährlich also mindestens 120 Euro von seiner Seite aus einzahlen.
Auch PKV-Altverträge können einbezogen werden, sofern sie den Förderbedingungen entsprechen. Versicherer dürfen nach derzeitigen Plänen keinen Bewerber ablehnen und keine Gesundheitsprüfung verlangen. Allerdings wird es eine fünfjährige Karenzzeit geben. Leistungen werden also erst nach dieser Zeit erbracht. Pflegebedürftige, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, sind nicht zulagenberechtigt.
Wie viel Geld steht für die staatliche Förderung zur Verfügung?
Für das Einstiegsjahr 2013 sind 100 Millionen Euro eingeplant. Demnach würde das Geld rein rechnerisch für die Förderung von 1,67 Millionen Policen reichen, wobei man bisher von 1,5 Millionen Verträgen ausgeht.
Reichen die Mittel aus dem Bundeshaushalt überhaupt aus?
Einen Förderdeckel gibt es nicht. Mit dem Zuwachs an Pflegevorsorgeverträgen können sich die staatlichen Ausgaben auch erhöhen.
Reichen die Mittel aus dem Bundeshaushalt überhaupt aus?
Einen Förderdeckel gibt es nicht. Mit dem Zuwachs an Pflegevorsorgeverträgen können sich die staatlichen Ausgaben auch erhöhen.
Warum ist der Zuschuss zur Pflegezusatzversicherung die richtige Antwort auf den demografischen Wandel?
Das Modell einer Pflegezusatzversicherung mit einkommensunabhängigen Zuschüssen ist die richtige Antwort auf den demografischen Wandel, weil es zukünftig immer weniger Beitragszahler und immer mehr Pflegebedürftige geben wird. Das umlagefinanzierte Teilkaskosystem der sozialen Pflegeversicherung muss daher dringend um eine zusätzliche kapitalgedeckte Komponente ergänzt werden. Mit den monatlichen fünf Euro Zuschuss zu einem privaten Zusatzvertrag wird ein gezielter und unbürokratischer Anreiz gesetzt, das eigene Pflegebedürftigkeitsrisiko zusätzlich abzusichern.
Welchen Vorteil sieht die FDP-Fraktion im Kontrahierungszwang?
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt das Konzept sehr, denn durch einen Kontrahierungszwang, das heißt die Verpflichtung der Versicherungsunternehmen die Menschen ohne Gesundheitscheck als Vertragspartner annehmen zu müssen, wird niemandem eine Zusatzvorsorge verwehrt. Der Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen aus Steuermitteln gezahlt. Davon profitieren alle, die eine solche Zusatzvorsorge möchten.
Kontrahierungszwang heißt übrigens nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Uns Liberalen war wichtig, dass eine freie Entscheidung ist, ob jemand eine Zusatzversicherung möchte oder nicht.
Warum ist die Kritik der Opposition nicht richtig?
Die private Pflegezusatzversicherung ist sozial ausgewogen. Die staatliche Förderung ermöglicht es gerade Menschen mit geringem Einkommen, eine Menge für die Absicherung ihres persönlichen Pflegefallrisikos zu erreichen.