FraktionenHeilpraktikerausbildung

Patientensicherheit verbessern

Susanne SchneiderSusanne Schneider stößt Debatte über die Heilpraktikerausbildung an
09.09.2016

Nach den Todesfällen von Patienten einer alternativen Praxis in Brüggen stößt die FDP-Landtagsfraktion eine Debatte über die Heilpraktikerausbildung an. "Heilpraktiker dürfen in Deutschland ohne geregelte Ausbildung und ohne Überprüfung von Qualitätsstandards eigenverantwortlich Patienten behandeln", sagt Susanne Schneider, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion. Die FDP möchte die Patientensicherheit erhöhen und fordert die Landesregierung auf, die Anforderungen für die Berufsausübung von Heilpraktikern zu erhöhen. Die Initiative wird kommende Woche im Landtag beraten.

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit von Heilpraktikern ist ein vor 77 Jahren in Kraft getretenes Gesetz, dessen Umsetzung auf Länderebene erfolgt. In NRW erteilen die örtlich zuständigen Kreise und kreisfreien Städte die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Schneider: "Ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss, fehlende Vorstrafen und das Bestehen einer einmaligen Prüfung medizinischer Grundkenntnisse reichen aus, um praktizieren zu dürfen. Ein Arzt benötigt hingegen ein sehr gutes Abitur, ein sechsjähriges Medizinstudium sowie eine Facharztweiterbildung bevor er sich in einer eigenen Praxis niederlassen darf."

Geregelte Qualitätskontrollen fehlen

Geregelte Qualitätskontrollen oder Weiterbildungspflichten gibt es für zugelassene Heilpraktiker ebenfalls nicht. Dennoch dürfen sie Injektionen setzen oder offene Wunden behandeln, Aderlass oder Eigenbluttherapie durchführen. "Therapeuten mit zweifelhaften Qualifikationen dürfen schwerwiegende Erkrankungen wie zum Beispiel Krebsleiden behandeln. Dabei verzichten Patienten im Vertrauen auf den Heilpraktiker oft auf die eigentlich angezeigte schulmedizinische Therapie", zeigt sich Schneider besorgt.

 

FDP fordert Neuregelung des Heilpraktikergesetzes

Die FDP-Fraktion sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Sicherheit für die Patienten zu erhöhen. Die Freien Demokraten fordern daher, dass die Anforderungen an die Erlaubniserteilung für Heilpraktiker erhöht werden und ihnen invasive Eingriffe untersagt werden.

Zudem soll sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass verbindliche Pflichten zur Qualitätskontrolle und Weiterbildung für Heilpraktiker eingeführt werden und eine Neuregelung des Heilpraktikergesetzes verabschiedet wird, die durch den Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung in einem Gesundheitsberuf nachgewiesene medizinische Kenntnisse voraussetzt.

Einen eigenständigen Heilberuf lehnt die FDP hingegen ab. Schneider dazu: "Wissenschaftlich nicht überprüfbare Methoden und Therapieformen können keine Grundlage für eine akademische oder schulische Ausbildung von Heilpraktikern sein."

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