20.02.2013FDP

PASCHEDAG: Bundesschiedsgericht entscheidet

FDP-Bundesgeschäftsführer JÖRG PASCHEDAG teilt mit:

Das Bundesschiedsgericht der FDP hat am Mittwoch entschieden:

Der Antrag eines Parteimitglieds aus Bayern, den Beschluss des Bundesvorstands auf Vorziehen des ordentlichen Bundesparteitags aufzuheben, wird abgewiesen.

Der ordentliche Parteitag findet somit am 9./10. März in Berlin statt.

Social Media Button