PASCHEDAG: Bundesschiedsgericht entscheidet
FDP-Bundesgeschäftsführer JÖRG PASCHEDAG teilt mit:
Das Bundesschiedsgericht der FDP hat am Mittwoch entschieden:
Der Antrag eines Parteimitglieds aus Bayern, den Beschluss des Bundesvorstands auf Vorziehen des ordentlichen Bundesparteitags aufzuheben, wird abgewiesen.
Der ordentliche Parteitag findet somit am 9./10. März in Berlin statt.