28.03.2006FDP-FraktionSport

PARR: Die Chance nutzen - Rechtszersplitterung auf dem Wettmarkt beenden

BERLIN. Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Wettmonopol in Deutschland erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Detlef PARR:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, entweder private Wettanbieter zuzulassen oder sicherzustellen, dass das Monopol wirklich der Eindämmung der Spiel- und Wettleidenschaft dient. Bereits die öffentliche Anhörung im November 2005 hatte gezeigt, dass es den Ländern bisher offensichtlich mehr um Einnahmen als um eine Kanalisierung der Spiellust ging. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist daher nur konsequent. Sie markiert den Anfang vom Ende des staatlichen Wettmonopols.
Der Sportwettenmarkt ist gegenwärtig von Wildwuchs und Rechtszersplitterung geprägt. Inhaber alter DDR-Lizenzen, ausländische Internet-Unternehmen und staatliche Anbieter konkurrieren ohne klare Rahmenbedingungen. Die vom Bundesverfassungsgericht vorgesehene Übergangsfrist muss daher genutzt werden, alle Beteiligten schnellstmöglich an einen Tisch zu holen, um zu einer Neuregelung zu kommen.
Ein Kernpunkt muss der Erhalt der Sportförderung sein. Diese muss mindestens auf heutigem Niveau erhalten bleiben, damit die sozialen Leistungen des Sports z.B. bei der Gesundheitsförderung, für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie bei der Integration uneingeschränkt fortgeführt werden können.
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Rechtszersplitterung zu beenden und unverzüglich Vorschläge für eine bundeseinheitliche Regelung für die Erteilung von Wettlizenzen unter Einbeziehung privater Anbieter vorzulegen. In dem Gesetz sind die offenen Fragen der Sportförderung und der Eindämmung der Spielleidenschaft zu regeln.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

413-parr-staatl._wettmonopol.pdf

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