StiftungParagraf 219a

Paragraf 219a kann komplett gestrichen werden

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger will den Paragrafen 219a StGB abschaffen
07.02.2019

Für die große Koalition war es eine echte Belastungsprobe: der umstrittene Paragraf 219a zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Jetzt ist klar: Schwangere sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Am Mittwoch brachte das Kabinett die mühsam erstrittene Gesetzesänderung offiziell auf den Weg. Nach Ansicht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger greift das viel zu kurz. Im Gastbeitrag für das Handelsblatt fordert das Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, dass der Paragraf 219a Strafgesetzbuch gestrichen wird.

Der faule Kompromiss der GroKo hilft betroffenen Ärzten und Frauen nichts. Ärzte dürfen zwar informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber nicht wie. Die, die Eingriffe selbst vornehmen und wissen was die Patienten bewegt, die Ärztinnen und Ärzte, sollen weiterhin nicht informieren dürfen. "Diese Gesetzesänderung greift zu kurz und schafft nur in einem Punkt Rechtssicherheit, dass nämlich jegliche Information über die Voraussetzungen oder Behandlungsmethoden verboten ist und damit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe drohen", kritisiert die ehemalige Justizministerin.

Eine Streichung von §219a würde klare Verhältnisse schaffen. "Neben einer wirklichen Förderung der Rechtssicherheit für die Ärzte würde man sich damit auch von einer Norm verabschieden, der ein fragwürdiges Frauen- und Gesellschaftsbild zugrunde liegt", so Leutheusser-Schnarrenberger.

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