17.05.2005FDP-FraktionKulturpolitik

OTTO/KOLB: Finanzierung der Künstlersozialversicherung sichern

BERLIN. Anläßlich der Einbringung eines Antrags zur Sicherung der Künstlersozialversicherung erklären der kultur- und medienpolitische Spre-cher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim OTTO, und der sozialpo-litische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich KOLB:

Die Künstlersozialversicherung, die Anfang der achtziger Jahre von der Sozial-Liberalen Koalition eingeführt wurde, ist die Grundlage der sozialen Sicherung von Künstlerinnen und Künstlern und ein wichtiger Beitrag des Staates zur Künstler- und Kunstförderung. Infolge der einseitigen Absen-kung des Bundeszuschusses und rasant steigender Versichertenzahlen, denen keine adäquaten Zuwächse bei den abgabepflichtigen und tatsäch-lich zahlenden Verwertern gegenüberstehen, ist die Künstlersozialversi-cherung finanziell unter Druck geraten.
Zur dauerhaften Sicherung der Künstlersozialversicherung hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag in den Deutschen Bundestag einge-bracht, der konkrete Maßnahmen zur Reform der Künstlersozialkasse for-dert (BT-Drs. 15/5476).
Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen die Stärkung der Einnahmenseite der Künstlersozialversicherung und eine gerechte Verteilung der finanziel-len Belastung auf alle zahlungspflichtigen Verwerter. Bisher entziehen sich zahlreiche Verwerter auf Kosten der Allgemeinheit ihrer Zahlungsverpflich-tung. Da bei einer ersten Meldung bei der Künstlersozialkasse eine vier Jahre rückwirkende Zahlungsverpflichtung besteht, wird eine Ausweitung des Kreises der zahlenden Verwerter nur gelingen, wenn es eine zeitlich befristete Amnestieregelung für diese Vorschrift gibt.
Um eine Erhöhung des Bundeszuschusses zu vermeiden, fordern wir dar-über hinaus eine präzisere gesetzliche Abgrenzung des Künstlerbegriffs und damit des Kreises der Leistungsberechtigten, eine verbesserte Erfas-sung der Einkommen der Künstler und eine bessere Personalausstattung der Künstlersozialkasse.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
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