04.04.2006FDP-FraktionMedienpolitik

OTTO: Rundfunkgebührenpflicht von Internet-PC ist anachronistischer Unfug

BERLIN. Vor dem Hintergrund der mit Hilfe der "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen die ab dem 01.01.07 bestehende Gebührenpflicht für PC mit Internetzugang erklärt der Experte für Rundfunkpolitik der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, Hans-Joachim OTTO:

Die Gebührenpflicht von PC mit Internetanschluss ist absolut anachronistisch und ein Versuch, mit zweifelhaften Mitteln weitere Gebührengelder für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu generieren. Diese sind jedoch bereits jetzt mehr als üppig mit Finanzmitteln ausgestattet, sie verfügen immerhin über ein Budget von 8 Milliarden Euro.
Die Einbeziehung in die Gebührenpflicht von solchen PC und anderen so genannten "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" schädigt dagegen insbesondere kleine und mittelständige Unternehmer. Diese müssen unter Umständen neben ihrem Privatwohnsitz auch für ihre Geschäftsräume, in denen ein PC mit Internetanschluss dringend benötigt wird, nochmals Gebühren entrichten.
Ich möchte nicht verhehlen, dass ich eine gewisse Sympathie für die Beschwerde hege, die sich gegen die ab 01.01.07 eintretende Gebührenpflicht richtet. Noch besser wäre es allerdings, wenn der Gesetzgeber selbst ein Einsehen hätte.
Deshalb fordere ich die für den Rundfunkstaatsvertrag zuständigen Landesparlamente auf, zumindest das Moratorium, das die Gebührenpflicht von PC mit Internetanschluss bis zum 31.12.06 verhindert, zu verlängern. Mittelfristig muss jedoch das gesamte Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformiert werden. Der jetzige Zustand ist nicht transparent und ineffektiv. Die geplante Einbeziehung von "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" dokumentiert offenkundig die Kapitulation vor dem technischen Fortschritt.
Ich empfehle daher, die Rundfunkgebühr durch eine allgemeine Medienabgabe zu ersetzen, die von jedem Erwachsenen getragen würde und in der Höhe deutlich geringer als die jetzige Gebühr ausfiele. Dies wäre eine faire, transparente und effektive Art der Finanzierung. Ein positiver Nebeneffekt wäre, dass somit auch die Gebühreneinzugszentrale überflüssig würde und ihre Kosten von 170 Millionen Euro eingespart werden könnten.

Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

447-otto-rundfunkgebuehrenpflicht.pdf

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