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Ostermann: Betriebe nicht durch Erbschaftssteuer weiter schwächen

Marie-Christine OstermannMarie-Christine Ostermann plädiert für Verschonungsregeln für Familienbetriebe
16.12.2014

Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuerregeln für Betriebe. Experten gehen davon aus, dass die aktuell geltenden Verschonungsregeln für Erben von Betriebsvermögen für teilweise verfassungswidrig erklärt werden. Marie-Christine Ostermann, Schatzmeisterin der FDP-NRW und Nachfolgerin in vierter Generation in einem Familienunternehmen, rechnet damit, dass das Gesetz zur Erbschaftsteuer aufgrund einiger Mängel nachgebessert werden muss. "Dennoch sollten die im Kern sehr sinnvollen Verschonungsregeln für Familienbetriebe bestehen bleiben", fordert sie.

Sie findet es richtig, Firmenerben von der Erbschaftsteuer zu befreien, wenn diese das Unternehmen langfristig weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten. Denn: „Das Geld, das den Familienbetrieben durch die Erbschaftsteuer entzogen werden würde, liegt nicht einfach auf dem Bankkonto, sondern steckt in den Unternehmen und wird dringend für Investitionen und das Schaffen neuer Arbeitsplätze gebraucht."

Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer

Ostermann weiter: "Die Konjunktur flaut momentan nachweislich ab, auch aufgrund der stark umverteilenden Politik der Großen Koalition. Die Betriebe durch die Erbschaftssteuer weiter zu schwächen und Arbeitsplätze zu gefährden, würde sich zusätzlich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken“, ist sie sich sicher. Sinnvoll wäre es dagegen, das Kapital in den Unternehmen zu belassen.

Denn: „Die Unternehmer wissen gemeinsam mit ihren Mitarbeitern am besten, wie sie das erwirtschaftete Geld optimal einsetzen, um Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze und somit insgesamt auch mehr Steuereinnahmen für den Staat zu sichern. Deshalb macht auch die von der SPD vorgeschlagene Bezahlung von Erbschaftsteuer in Form von Staatsanteilen an den Unternehmen überhaupt keinen Sinn. Der Staat ist definitiv nicht der bessere Unternehmer."

Hintergrund

Bisher bleiben Erben steuerfrei, wenn sie einen Betrieb nach dem Übergang sieben Jahre lang weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten. Wenn sie einen Betrieb fünf Jahre lang fortführen und die Arbeitsplätze beibehalten, werden ihnen 85 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen. Kleine Betriebe mit maximal 20 Mitarbeitern müssen bisher für den Erhalt der Arbeitsplätze keinen besonderen Nachweis führen, um von der Erbschaftsteuer befreit zu werden. 

Rund vier von zehn Unternehmen planen laut einer Umfrage des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) einen Generationswechsel bis 2019.  BDI-Präsident Ulrich Grillo am Dienstag forderte am Dienstag, mögliche Reformen der Erbschaftsteuer müssten zwingend mit einer fairen Bewertung für die Familienunternehmen verbunden werden.

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