24.01.2020Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Einheitsbewertung der Grundsteuer für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit für verfassungswidrig erklärt hat, wurde im Oktober 2019 vom Bundestag ein neues Grundsteuermodell beschlossen. Die bundesgesetzlich geschaffene Neuregelung bei der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer war auch das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, welche zu wichtigen Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf führten. Die Länder haben nun die Option das Bundesmodell umzusetzen oder die sogenannten Länderöffnungsklausel anzuwenden, um damit eigene landesgesetzliche Regelungen zu integrieren. Diesen Weg will die FDP Bremen nun einschlagen.
Der Bundesgesetzgeber hat mit der Länderöffnungsklausel ein Instrument geschaffen, mit dem die Länder die Möglichkeit haben, die für ihre Gemeinden beste Lösung zu ermitteln und umzusetzen.
Bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages ist die Öffnungsklausel für die Bundesländer im Rahmen der Grundsteuerreform von der Mehrheit der Sachverständigen als notwendig bezeichnet worden. Auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht spricht sich eine überwiegende Zahl der Expertinnen und Experten für eine einfache Bemessungsgrundlage aus. Empirische Untersuchungen belegen, dass es beim wertunabhängigen, grundstücks- und gebäudeflächenbasierten Äquivalenzmodell zu einer deutlich gleichmäßigeren Verteilung der Steuerlast kommt.
Es ist eindeutig, dass das Bundesmodell bürokratischer Irrsinn und gleichzeitig klageanfällig ist. Erst durch die Öffnungsklausel wird der nötige Spielraum eröffnet, die besten Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen zu erreichen.
Da durch die Länderöffnungsklausel unnötige Bürokratie umgangen werden kann, fordert die Bremische Bürgerschaft den Senat dazu auf, diese zu nutzen, um ein eigenes, rechtssicheres Grundsteuermodell anzuwenden. Desweiteren soll die Umsetzung der Grundsteuerreform so gestaltet werden, dass in Bremen keine verfassungsrechtlich problematische Erhebungsgrundlage umgesetzt wird. Die Bremische Bürgerschaft fordert deshalb ein einfaches, faires und transparentes Grundsteuermodell mit der Grundstücks- und Gebäudefläche als Berechnungsgrundlage, gegebenenfalls mit den Nachbarbundesländern, zu entwickeln.
Öffnungsklausel bei der Grundsteuer nutzen
Die Grundsteuerreform muss praxistauglich für die Länder gestaltet werden.Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Einheitsbewertung der Grundsteuer für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit für verfassungswidrig erklärt hat, wurde im Oktober 2019 vom Bundestag ein neues Grundsteuermodell beschlossen. Die bundesgesetzlich geschaffene Neuregelung bei der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer war auch das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, welche zu wichtigen Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf führten. Die Länder haben nun die Option das Bundesmodell umzusetzen oder die sogenannten Länderöffnungsklausel anzuwenden, um damit eigene landesgesetzliche Regelungen zu integrieren. Diesen Weg will die FDP Bremen nun einschlagen.
Sowohl Niedersachsen als auch Hamburg prüfen aktuell intensiv verschiedene Möglichkeiten. Beide werden wohl im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und eine eigene Lösung entwickeln. Nach bisherigen Informationen und den aktuellen Entwicklungen von Seiten der Koalitionäre wird für das Land Bremen das Bundesmodell umgesetzt. Damit wird eine Insellösung mit einem "Steuererhöhungsautomatismus“ eingeführt. Die FDP-Fraktion Bremen hat auf ihrer Fraktionssitzung einen Antrag zur Grundsteuer verabschiedet. Sie fordert darin, dass auch Bremen die Öffnungsklausel bei der Reform der Grundsteuer nutzt.
Der Bundesgesetzgeber hat mit der Länderöffnungsklausel ein Instrument geschaffen, mit dem die Länder die Möglichkeit haben, die für ihre Gemeinden beste Lösung zu ermitteln und umzusetzen.
Bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages ist die Öffnungsklausel für die Bundesländer im Rahmen der Grundsteuerreform von der Mehrheit der Sachverständigen als notwendig bezeichnet worden. Auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht spricht sich eine überwiegende Zahl der Expertinnen und Experten für eine einfache Bemessungsgrundlage aus. Empirische Untersuchungen belegen, dass es beim wertunabhängigen, grundstücks- und gebäudeflächenbasierten Äquivalenzmodell zu einer deutlich gleichmäßigeren Verteilung der Steuerlast kommt.
Es ist eindeutig, dass das Bundesmodell bürokratischer Irrsinn und gleichzeitig klageanfällig ist. Erst durch die Öffnungsklausel wird der nötige Spielraum eröffnet, die besten Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen zu erreichen.
Forderung der Bremischen Bürgerschaft
Da durch die Länderöffnungsklausel unnötige Bürokratie umgangen werden kann, fordert die Bremische Bürgerschaft den Senat dazu auf, diese zu nutzen, um ein eigenes, rechtssicheres Grundsteuermodell anzuwenden. Desweiteren soll die Umsetzung der Grundsteuerreform so gestaltet werden, dass in Bremen keine verfassungsrechtlich problematische Erhebungsgrundlage umgesetzt wird. Die Bremische Bürgerschaft fordert deshalb ein einfaches, faires und transparentes Grundsteuermodell mit der Grundstücks- und Gebäudefläche als Berechnungsgrundlage, gegebenenfalls mit den Nachbarbundesländern, zu entwickeln.