FDPBundesratsinitiative

NRW fordert flexiblere Arbeitszeiten

Andreas PinkwartDie FDP in der NRW-Landesregierung setzt sich für die Schaffung moderner Arbeitsbedingungen ein.
12.02.2019

Digitalisierung ist eines der Topthemen des schwarz-gelben Koalitionsvertrages in NRW. Jetzt nimmt die Koalition einen weiteren Meilenstein in Angriff: Sie will über eine Bundesratsinitiative das Arbeitszeitgesetz flexibilisieren. Das Land stellt am 15. Februar 2019 einen Entschließungsantrag im Bundesrat vor, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Arbeitszeitgesetz an EU-Recht anzupassen. Entsprechend der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte es Tarifpartnern ermöglicht werden, anstelle einer täglichen Arbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. "Die Digitalisierung ist eine riesige Chance, den Beschäftigten eine größere Freiheit bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit zu verschaffen“, sagt auch FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel.

Die Freien Demokraten sind angetreten, um in Nordrhein-Westfalen die digitale Aufholjagd zu starten. Und sind seit 2017 schon ein gutes Stück vorangekommen. Zu den Schwerpunkten der "Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen“ gehören Start-ups, digitale Bildung, digitale Gesellschaft: Mobilität, Gesundheit, Forschung und Innovation. Wirtschaftsminiter Andrea Pinkwart sagt: "Die Digitalisierung ist eine der größten Gestaltungsaufgaben unserer Zeit. Wenn wir sie richtig angehen, bietet sie große Chancen, unser Land zu modernisieren".

Dazu gehört auch die Gestaltung von modernen Arbeitsbedingungen: "Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen und deshalb über eine Bundesratsinitiative das Arbeitszeitgesetz flexibilisieren. Die innerhalb der Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung vorhandenen Spielräume wollen wir nutzen und die Tarifpartner innerhalb dieses Rahmens eigene Regelungen treffen lassen", heißt es dazu im Koalitionsvertrag.

NRW-Koalition lässt den Worten Taten folgen

Jetzt lässt die NRW-Koalition den Worten Taten folgen: Sie legt dem Bundesrat einen entsprechenden Entschließungsantrag vor. Neben der Forderung,das Arbeitszeitgesetz an EU-Recht anzupassen, muss nach Ansicht von NRW die Verkürzung der vorgeschriebenen Ruhezeit von 11 Stunden zulässig sein, wenn die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten. Beschäftigte könnten die Möglichkeit, zeitflexibel und ortsunabhängig zu arbeiten, nur dann wirklich nutzen, wenn sie ihre Arbeitszeiten selbstbestimmter gestalten dürfen, begründet NRW seine Initiative. Die vorgeschlagenen Neuregelungen seien ein gelungener Ausgleich zwischen dem Flexibilisierungsinteresse der Arbeitgeber, dem wachsenden Interesse der Arbeitnehmer an Arbeitszeitsouveränität sowie dem beiderseitigen Interesse am Gesundheitsschutz.

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