NIEBEL: Kein Freistellungsanspruch bei Eigenkündigung
BERLIN. Zur Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses über die Hartz-Gesetze erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher und Verhandlungsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Dirk NIEBEL:
Die Regierung muss bei den Verhandlungen in der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses Änderungen der Gesetzesvorlagen hinnehmen.
Wenn jemand selbst seinen Arbeitsplatz kündigt, kann man nicht auch noch erwarten, dass der Arbeitgeber die Freistellung zur Jobsuche finanziert. Hier müssen Resturlaub oder Überstunden-abgeltung eingesetzt werden.
Minijobs müssen in allen Wirtschaftsbereichen - nicht nur im Haushalt - in größerem Umfang möglich sein. 630-Euro-Jobs wären nicht nur vernünftig, sondern auch eine psychologisch positiv wirkende Größenordnung.
Die steuerliche Diskriminierung des Arbeitsplatzes Haushalt muss beendet werden. Nur so können alle Beschäftigungspotentiale ausgenutzt und die Schwarzarbeit wirksam bekämpft werden.
Die "Kimble-Gesetze", bei denen sich Peter Hartz auf der Flucht vor der Urheberschaft dessen, was wir unter seinem Namen vorgelegt bekommen haben, befindet, gefährden die mittelständische Zeitarbeitsbranche. Arbeitsplätze schafft man nicht, indem Gewerkschaftsfunktionären per Gesetz eine mehr als günstige Verhandlungsposition geschaffen wird. Tarifzwang, "equal pay" und "equal treatment" in Verbindung mit Personal-Service-Agenturen im jetzigen Zuschnitt führen zu einer faktischen Verstaatlichung der privaten Zeitarbeit auf Kosten der Beitragszahler. In all diesen Bereichen wird sich Rot-Grün bewegen müssen.
Bettina Lauer - Telefon (0 30) 2 27-5 57 36 - pressestelle@fdp-bundestag.de