04.09.2012FDP-FraktionBildungspolitik

NEUMANN / KAMP: Nein zur Grundgesetzänderung bedeutet Festhalten am Kooperationsverbot

BERLIN. Zu der gestern bekannt gewordenen ablehnenden Haltung der rot-grün regierten Länder im Kulturausschuss des Bundesrates, das Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich durch eine Änderung des Artikels 91 b Grundgesetz zu lockern, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung sowie forschungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Professor Martin NEUMANN und der FDP-Obmann im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages Heiner KAMP:

Sollte der Bundesrat der gestern mit der Mehrheit von SPD und Grünen beschlossenen Empfehlung des Kulturausschusses tatsächlich folgen, wäre dies das faktische Festhalten am Kooperationsverbot. Den Hochschulen, die die vorgeschlagene Änderung für äußerst wünschenswert halten, schlüge Rot-Grün damit die Tür vor der Nase zu. Für den Wissenschaftsbereich gäbe es jetzt eine parteiübergreifende Mehrheit in beiden Kammern: aus parteitaktischem Kalkül verhindern Sozialdemokraten und Grüne eine klare Verbesserung für die Hochschulen, die im Grunde alle wollen.

Obwohl gerade Spitzenpolitiker der SPD in den letzten Monaten lauthals für eine Aufhebung dieses Verbotes durch eine Grundgesetzänderung plädierten, sorgen ihre Vertreter in der Länderkammer nun mit einem Paukenschlag dafür, dass das Kooperationsverbot für immer und ewig zementiert wird. Selten wurde bisher so offensichtlich ein Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit deutlich. Rot und Grün machen sich zum Gralshüter einer unsinnigen und kontraproduktiven Regelung, die sie 2006 eingeführt und heute angeblich am liebsten ungeschehen machen wollen.

SPD und Grüne verhindern mit ihren überzogenen und unrealistischen Forderungen, dass wenigstens für den Wissenschaftsbereich eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern ermöglicht wird. Wer immer nur nach der Taube auf dem Dach schielt, wird am Ende nicht einmal den Spatz in der Hand halten können.

Bleibt zu hoffen, dass die Länder dem Votum des Kulturausschusses nicht folgen werden und damit den Weg frei machen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich.

670-neumann-kamp-grundgesetzaenderung_10.pdf

Social Media Button