NEUMANN: Die Alexander von Humboldt-Stiftung und der Deutsche Akademische Austauschdienst werden in Wissenschaftsfreiheitsgesetz aufgenommen
BERLIN. Zu der Entscheidung über das gemeinsam von FDP und CDU/CSU initiierte Wissenschaftsfreiheitsgesetz für die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen erklärt der forschungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Martin NEUMANN:
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) gehören als Wissenschaftsorganisationen mit ins Wissenschaftsfreiheitsgesetz. Durch Stipendien für Studierende, Doktoranden und Hochschullehrer erfüllen sie eine wesentliche Funktion im Wissenschaftssystem. Durch die Alexander-von-Humboldt-Professur werden gar exzellente Wissenschaftler aus dem Ausland langfristig für Deutschland gewonnen. Daher brauchen auch diese beiden Organisationen bestmögliche Rahmenbedingungen. Einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung werden wir morgen im Forschungsausschuss des Deutschen Bundestages beschließen.
Hintergrund:
Durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz werden in Nachfolge der Wissenschaftsfreiheitsinitiative aus dem Jahr 2008 den großen deutschen außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) oder der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) besonders wissenschaftsadäquate Rahmenbedingungen gewährt. So werden für diese Organisationen in den Bereichen Haushalt, Personal, Ausgründungen und Bauverfahren mehr Flexibilität und Eigenverantwortung gegenüber der allgemeinen Verwaltung umgesetzt. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist zugleich ein zentrales wissenschaftspolitisches Projekt des Koalitionsvertrages der christliche-liberalen Koalition.
808-neumann-wissenschaftsfreiheitsgesetz_9.pdf