06.02.2013FDP-FraktionForschungspolitik

NEUMANN: Annette Schavan hat Anrecht auf faires Verfahren

BERLIN. Zur Entscheidung der Universität Düsseldorf, der Bundesministerin Annette Schavan den Doktorgrad abzuerkennen, erklärt der Forschungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Martin NEUMANN:

Die Aberkennung durch die zuständigen Gremien war mit Blick auf das bisherige Verfahren zu erwarten. Annette Schavan hat für diesen Fall bereits frühzeitig erklärt, dass sie den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht beschreiten wird. Erst am Ende eines solchen Verfahrens ist klar, ob die Bundesministerin ihren Doktorgrad behalten darf. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Für Rücktrittsforderungen gibt es mit Blick auf das in Teilen offenkundig politisch geleitete Verfahren heute keine sachlichen Gründe. Das Getöse der Opposition war zu erwarten und gehört zum politischen Ränkespiel.

Diese christlich-liberale Koalition hat klar und unmissverständlich Bildung und Forschung zum Kernthema dieser Regierung gemacht. Hieran hat Annette Schavan einen bedeutenden Anteil. Im deutschen und auch internationalen Wissenschaftssystem genießt die Bundesministerin großes Ansehen. Ein geordnetes und faires Verfahren ist auch für Annette Schavan selbstverständlich. Sie hätte ein Anrecht darauf gehabt, dass ein weiteres unabhängiges Gutachten eingeholt wird. Da dies versäumt wurde, bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht diesen Umstand bewertet.
98-neumann-schavan_hat_anrecht_auf_faires_verfahren_278.pdf

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