14.09.2016Niedersachsens neues Verfassungsschutz-Gesetz stößt bei den Freien Demokraten auf Kritik. Die Landtagsfraktion lehnt dne Entwurf der Landesregierung ab. FDP-Fraktionsvize Stefan Birkner ist sich sicher, dass es den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht wird. "Der Gesetzentwurf hat erhebliche Schwächen, die so schwer wiegen, dass die FDP-Fraktion ihm nicht zustimmen kann, sagte Birkner. Es müsse möglich sein, "in Einzelfällen" auch radikalisierte und gewaltbereite "Jugendliche unter 16 Jahren" zu speichern.
Neben konkreten Kritikpunkten halte er auch den Zeitpunkt für völlig falsch. "Wir untersuchen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gerade unter anderem die Tätigkeit des Verfassungsschutzes im Rahmen der Terrorabwehr. Die hier gewonnen Erkenntnisse sollten meiner Meinung nach unbedingt in den Gesetzentwurf mit einfließen. Meine Fraktion hat deshalb dafür plädiert, den Gesetzentwurf erst nach Abschluss des Untersuchungsausschusses fertigzustellen. Das hat Rot-Grün jedoch abgelehnt", kritisiert Birkner.
Neues Verfassungsschutzgesetz wird Herausforderungen nicht gerecht
Stefan Birkner lehnt das Paket der Landesregierung abNiedersachsens neues Verfassungsschutz-Gesetz stößt bei den Freien Demokraten auf Kritik. Die Landtagsfraktion lehnt dne Entwurf der Landesregierung ab. FDP-Fraktionsvize Stefan Birkner ist sich sicher, dass es den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht wird. "Der Gesetzentwurf hat erhebliche Schwächen, die so schwer wiegen, dass die FDP-Fraktion ihm nicht zustimmen kann, sagte Birkner. Es müsse möglich sein, "in Einzelfällen" auch radikalisierte und gewaltbereite "Jugendliche unter 16 Jahren" zu speichern.
"Wie der Fall von Safia S. mehr als deutlich zeigt, muss es in Einzelfällen auch möglich sein, Jugendliche unter 16 Jahren zu speichern", hält Birkner die Altersgrenze für Datenspeicherung für zentral. Außerdem seien die Minderheitenrechte im vorliegenden Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. "Für die Bestellung eines Gutachters sieht es eine Zweidrittel-Mehrheit vor. Diese Hürde halten wir für viel zu hoch“, so Birkner.
Gesetzentwurf erst nach Abschluss des Untersuchungsausschusses
Neben konkreten Kritikpunkten halte er auch den Zeitpunkt für völlig falsch. "Wir untersuchen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gerade unter anderem die Tätigkeit des Verfassungsschutzes im Rahmen der Terrorabwehr. Die hier gewonnen Erkenntnisse sollten meiner Meinung nach unbedingt in den Gesetzentwurf mit einfließen. Meine Fraktion hat deshalb dafür plädiert, den Gesetzentwurf erst nach Abschluss des Untersuchungsausschusses fertigzustellen. Das hat Rot-Grün jedoch abgelehnt", kritisiert Birkner.