03.08.2016Niedersachsens Landesinnenminister Boris Pistorius hat der Öffentlichkeit ein neues Polizeigesetz präsentiert. Damit soll das bisherige Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ersetzt werden. Als vollkommen ungeeignet für die aktuellen Herausforderungen bezeichnet der FDP-Innenexperte Jan-Christoph Oetjen das neue Polizeigesetz. Insbesondere die Neuregelung des Paragraphen 12 Absatz 6 sieht Oetjen kritisch: "Innenminister Pistorius führt hier Regelungen ein, die für die polizeiliche Praxis vollkommen untauglich sind. Wenn vor einer Spontankontrolle die Zustimmung des Vorgesetzten eingeholt werden muss, ist die Kontrolle nicht mehr spontan", so Oetjen.
Mit der Gesetzesnovelle werde Niedersachsen eines von vier Bundesländern ohne die Möglichkeit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle und geselle sich zu Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen.
Dort werde das Instrument bereits schmerzlich vermisst: "Nicht nur bei der Bekämpfung des Terrorismus, sondern auch bei Maßnahmen gegen andere Delikte wie Einbruchskriminalität und Menschenhandel ist diese Vorschrift unerlässlich. Durch die Neuformulierung wird sie aber in der Praxis unanwendbar und fehlt damit bei der Verbrechensbekämpfung," warnt Oetjen.
Als reinen Marketinggag sieht Oetjen hingegen den Entfall sogenannter Moscheekontrollen: "Moscheekontrollen haben auch in der Vergangenheit nicht stattgefunden. Pistorius schließt nur das aus, was es bisher eh nie gegeben hat."
Neues Polizeigesetz wird aktuellen Herausforderungen nicht gerecht
Jan-Christoph Oetjen hält das neue Polizeigesetzt für ungeeignetNiedersachsens Landesinnenminister Boris Pistorius hat der Öffentlichkeit ein neues Polizeigesetz präsentiert. Damit soll das bisherige Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ersetzt werden. Als vollkommen ungeeignet für die aktuellen Herausforderungen bezeichnet der FDP-Innenexperte Jan-Christoph Oetjen das neue Polizeigesetz. Insbesondere die Neuregelung des Paragraphen 12 Absatz 6 sieht Oetjen kritisch: "Innenminister Pistorius führt hier Regelungen ein, die für die polizeiliche Praxis vollkommen untauglich sind. Wenn vor einer Spontankontrolle die Zustimmung des Vorgesetzten eingeholt werden muss, ist die Kontrolle nicht mehr spontan", so Oetjen.
Mit der Gesetzesnovelle werde Niedersachsen eines von vier Bundesländern ohne die Möglichkeit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle und geselle sich zu Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen.
Reiner Marketinggag
Dort werde das Instrument bereits schmerzlich vermisst: "Nicht nur bei der Bekämpfung des Terrorismus, sondern auch bei Maßnahmen gegen andere Delikte wie Einbruchskriminalität und Menschenhandel ist diese Vorschrift unerlässlich. Durch die Neuformulierung wird sie aber in der Praxis unanwendbar und fehlt damit bei der Verbrechensbekämpfung," warnt Oetjen.
Als reinen Marketinggag sieht Oetjen hingegen den Entfall sogenannter Moscheekontrollen: "Moscheekontrollen haben auch in der Vergangenheit nicht stattgefunden. Pistorius schließt nur das aus, was es bisher eh nie gegeben hat."