FDPEnergiepolitik

Netzausbau entscheidend für Energiewende

Stromleitungen
30.04.2013

Der Bundestag hat am Donnerstag das Bundesbedarfsplangesetz beschlossen. Dieses Gesetz flankiert den vorherigen Beschluss des Kabinetts, künftig die Planfeststellung für den länderübergreifenden Netzausbau durch die Bundesnetzagentur zu regeln. Wirtschaftsminister Philipp Rösler erklärte im Bundestag, dass das neue Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leiste.

Durch das neue Gesetz sollen die Planungs- und Bauzeiträume von bislang zehn auf 4 Jahre verkürzt werden. Der erste Schritt sei der Netzentwicklungsplan gewesen. Die Bürgerbeteiligung, die durch die Gesetz der Koalition institutionalisiert worden sei, habe dafür gesorgt, die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern und Widerstände abzubauen.

Die Kooperation der Bundesländer bei der Verordnung mache deutlich, dass allen Beteiligten an der zügigen Umsetzung der Energiewende gelegen sei. "Eines ist klar: Nur 16 Bundesländer mit dem Bund und Europa können den Netzausbau vorantreiben", so der Wirtschaftsminister.

Kabinett beschließt Planfeststellungsverordnung

Der Wirtschaftsminister erklärte, dass "durch die Bündelung der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur eine Entscheidung 'aus einer Hand' gewährleistet und das Verfahren weiter vereinfacht wird ". Bei länder- und grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen wird die Bundesnetzagentur damit sowohl die Trassenplanung als auch die Planfeststellungsverfahren übernehmen. Die neue Verordnung nutzt Synergien, schafft Transparenz und beschleunigt das Verfahren insgesamt.

Die Länderchefs hatten sich bereits im März darauf verständigt, dass diese Kompetenzen bei der Bundesnetzagentur konzentriert werden sollten. "Die Bundesregierung hat damit ihren Teil dazu getan, die im März mit den Ländern im Kanzleramt getroffenen Beschlüsse zur Beschleunigung des Netzausbaus umzusetzen. Jetzt sind die Länder am Zug", unterstrich Rösler. Diese müssen der neuen Verordnung nämlich noch im Bundesrat zustimmen.

Hintergrund

Die Verordnung ergänzt das Bundesbedarfsplangesetz, mit dem die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf bestimmter Höchstspannungsleitungen gesetzlich festgeschrieben wird.

Die Bundesnetzagentur legt bereits die Trassenkorridore für die im Bundesbedarfsplangesetz gekennzeichneten länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Leitungsvorhaben fest. Diese sind für die nachfolgenden Planfeststellungsverfahren verbindlich. Mit der zusätzlichen Übertragung der Planfeststellungszuständigkeit auf die Bundesnetzagentur wird das Nebeneinander verschiedener Länderzuständigkeiten für länderübergreifende Trassen zukünftig vermieden.

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