FDPBundes-Notbremse

Nächtliche Ausgangssperren sind verfassungsrechtlich problematisch

BundestagDie Freien Demokraten halten die geplanten Ausgangsbeschränkungen für verfassungsrechtlich problematisch.
22.04.2021

Der Bundestag hat die sogenannte "Bundesnotbremse" beschlossen. Unter anderem sollen dadurch bundeseinheitliche Beschränkungen eingeführt werden, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz an drei Tagen hintereinander die Marke 100 überschreitet. Die FDP bleibt bei ihrer Kritik an den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Die Einschränkungen seien völlig unverhältnismäßig und verfassungswidrig, moniert der FDP-Generalsekretär Volker Wissing im Deutschlandfunk. Vor allem die Ausgangssperre sei verfassungsrechtlich problematisch und ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, gegen den die FDP juristisch vorgehen werde. FDP-Chef Christian Lindner äußert sich ähnlich: Von einzelnen Personen oder von geimpften Paaren, die beispielsweise einen Spaziergang machen, gehe keine Infektionsgefahr aus. Die FDP hatte daher einen Vorschlag gemacht, die Ausgangssperre in der jetzigen Form aus dem Gesetz zu streichen. Der Bundestag hat das Gesetz ohne diesen Änderungsvorschlag beschlossen, weshalb die Freien Demokraten vor dem Bundesverfassungsgericht klagen werden.

Zwar habe es bereits Veränderungen an dem Gesetzentwurf durch die Koalitionsfraktionen gegeben, die für die Freien Demokraten teilweise in die richtige Richtung gehen. Doch die Änderungen zeigen für Wissing auch, "wie wichtig eine Beratung im Bundestag ist", denn die Beteiligung des Deutschen Bundestages habe auch eine Qualitätssicherungsfunktion.

Nichtsdestotrotz sehen die Freien Demokraten noch immer das Festhalten an den Ausgangssperren, hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahme und ihrer Verfassungsfestigkeit, kritisch. Denn laut Wissing ist eine Ausgangssperre verfassungsrechtlich mehr als problematisch, denn "sie greift in die Bewegungsfreiheit der Menschen massivst ein, ohne dass weniger starke Eingriffe, die genauso wirksam sind, ergriffen worden wären." Maßnahmen, die der Staat am Ende aber ergreift, müssen verfassungskonform sein, "denn das Virus setzt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht außer Kraft", so Wissing.

Jedem Bürger sei klar, dass sich die Ansteckungsgefahr von Corona nicht an Uhrzeiten richte. Auch sei jedem klar, dass beim nächtlichen Spaziergang eines geimpften Ehepaares, irgendwo in Deutschland, keinerlei Infektionsgefahr für andere bestehe, erläutert der Generalsekretär. "Und weil die Grundrechte individuelle Freiheitsrechte sind, kann die Bundesregierung und die Befürworter dieses Gesetzes auch niemandem erklären, weshalb man in die Grundrechte von Geimpften Paaren beispielsweise, dermaßen massiv eingreift, dass man sie abends Zuhause einsperrt."

In diesem Punkt sehen die Freien Demokraten Verbesserungsbedarf, erklärt der FDP-Fraktionsvize Stefan Thomae. Im Gesetze würden weiterhin Ausnahmen für Geimpfte und Genesene fehlen. Und das obwohl es zahlreiche Studien gebe, die uns sagen, dass namentlich durch Geimpfte praktisch keine Gefahren der Ansteckung mehr für andere Menschen ausgehen, erklärt der Liberale. Das Infektionsschutzrecht sei ein Gefahrenabwehrrecht. "Das heißt also, wenn von einer Person keine Gefahr mehr für andere ausgeht, dann gibt es auch keine rechtliche und auch keine moralische Rechtfertigung mehr, in die Grundrechtsausübung dieser Person einzugreifen. Und deswegen müssen wir diese Ausnahmen ins Gesetz hineinschreiben", so die Schlussfolgerung von Thomae.

Auch die geplanten Schulschließungen bei einer Inzidenzzahl von 165 kritisiert der Generalsekretär scharf, denn diese seien "selbst nach Ansicht von CDU-Kultusministern willkürlich" und haben somit keinen virologischen Hintergrund. Die 165er-Inzidenz sei daher eine ganz offensichtlich gegriffene Zahl aus dem politischen Basar. "Hier werden also Grundrechte verletzt, hier wird das Recht auf Bildung von Menschen verletzt, mit willkürlich gegriffenen Zahlen", moniert Wissing.

FDP-Chef Lindner ergänzt: "Wenn man diese Zahl nimmt, dann stellt man fest, dass in weiten Teilen Deutschlands ohne Anschauung des konkreten Pandemiegeschehens vor Ort die Schulen jetzt geschlossen werden müssten mit den enormen sozialen Folgen für die Kinder und Jugendlichen und für ihre Familien. Es besteht die Gefahr, dass junge Menschen komplett den Anschluss verlieren." Außerdem werde nicht berücksichtigt, was die Ursache für diese Inzidenzzahl sei, wie beispielsweise ein Cluster-Ausbruch, der von den örtlichen Behörden als kontrollierbar eingeschätzt wird.

Die Freien Demokraten werden deshalb einen Antrag stellen, nicht nur auf der Basis der Inzidenz von 165 über Schulschließungen zu sprechen, sondern auch andere Parameter miteinzubeziehen, wie die Impfquote, die Auslastung der Krankenhäuser und die Quote der positiv Getesteten an der Gesamtzahl der Tests. Die Freien Demokraten beabsichtigen durch ihre Vorschläge nicht nur das Gesetz verfassungsfest zu machen, sondern auch praxistauglicher zu machen. "Sollten unsere Änderungsanträge abgelehnt werden, dann werden wir im Lichte des dann endgültig beschlossenen Gesetzestextes auch uns vorbehalten, die Verfassungskonformität in Karlsruhe durch eine Verfassungsbeschwerde prüfen zu lassen", warnt der FDP-Chef. Den Gesetzentwurf werden die Freien Demokraten daher verfassungsrechtlich auf jedes Detail hin genau überprüfen.

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