30.01.2013FDP-FraktionBaupolitik

MÜLLER: Innenentwicklung der Städte und Gemeinden ist zentrales Anliegen der Baugesetzbuchnovelle

BERLIN. Zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Novellierung des Baugesetzbuches erklärt die Sprecherin für Stadtentwicklung der FDP-Bundestagfraktion Petra MÜLLER:

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches schafft die christlich-liberale Koalition ein modernes, nachhaltiges und am Menschen orientiertes Bauplanungsrecht. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden. Damit erhalten die Kommunen ein wirksames Instrument, der Verödung der Ortskerne entgegenzuwirken und lebendige urbane Zentren zu erhalten. Zentrale Versorgungsbereiche müssten zukünftig ebenso im Flächennutzungsplan dargestellt werden, wie den Kommunen ein gesetzliches Vorkaufsrecht gegeben wird. Angesichts der demografisch bedingten Entvölkerung in ländlichen Räumen ist das ein effizientes Instrument, um öffentliche, wirtschaftliche und private Interessen zu harmonisieren.

Zugleich verankert die Koalition mit der festgeschriebenen Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme den Klimaschutz und die Nachhaltigkeitsstrategie im Bauplanungsrecht. Dem dienen auch das Rückbau- und Entsiegelungsgebot, insbesondere zur Vermeidung oder Beseitigung von Schrottimmobilien und zur Wiederbelebung ökologischen Rekreationspotenzials in und am urbanen Raum.
71-mueller-baugesetzbuchnovelle_300.pdf

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