24.04.2013FDP-FraktionStadtentwicklung

MÜLLER: Baugesetzbuch: 2. Novellierung auf dem Weg

BERLIN. Zur zweiten Novelle des Baugesetzbuchs erklärt die Obfrau im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der FDP-Bundestagfraktion und Sprecherin für Stadtentwicklung Petra MÜLLER:

​Mit den Stimmen der SPD und Grünen bringen wir heute die zweite Novelle des Baugesetzbuchs auf den Weg. Dabei werden wichtige Themen wie die energetische Sanierung im Gebäudebestand, Schrottimmobilien, Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten und Intensivtierhaltung in Angriff genommen.

• Mit § 172 (Erhaltungssatzung) können energetische Sanierungen durchgeführt werden, wenn   sie dem Mindestmaß der EnEV entsprechen.

• Mit § 27 a  sollen Gemeinden ein Vorkaufsrecht zugunsten Dritter erweitert ausüben dürfen. Für Investoren werden Verfahrenserleichterungen geschaffen. Bisherige Beschränkungen beseitigt.

• Mit der Neuregelung des § 179 (Schrottimmobilien) haben wir eine Lösung, die Kommunen finanziell entlastet, rechtlich absichert und auch den umliegenden Gebäuden wieder eine Wertverbesserung verspricht.

• In § 3 der Baunutzungsverordnung ist nunmehr geregelt, dass Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten in einer den Bedürfnissen der Bewohner angemessenen Größe künftig allgemein zulässig sind. Damit wird die lärmschutzrechtliche
Begünstigung des "Kinderlärms", die bereits gesetzlich verankert ist, bauplanungsrechtlich flankiert.

• Mit der Neufassung des § 35 Absatz 1 Nummer 4 ist die Privilegierung von Großanlagen im Außenbereich dann ausgeschlossen, wenn eine Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Beschränkung für den gewerblichen Bereich führt letztlich zur Befriedung der betroffenen Regionen und nicht zuletzt zu klaren rechtlichen Regelungen.

Mit der zweiten Novellierung des Baugesetzbuchs werden nun nach der ersten Novellierung, die sich mit den energierelevanten Reformpunkten beschäftigte, die offen gebliebenen Reformpunkte angegangen.

328-Müller-Baugesetzbuch

328-muller-baugesetzbuch.pdf

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