17.10.2012FDP-FraktionGesundheitspolitik

MOLITOR: Gesundheitspolitik mit Herz und Verstand - Assistenzpflegegesetz schließt Versorgungslücke für Menschen mit Behinderung

BERLIN. Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Assistenzpflegegesetzes im Bundeskabinett und der abschließenden Beratung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt die Sprecherin für Menschen mit Behinderung der FDP-Bundestagsfraktion Gabriele MOLITOR:

Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung haben oft einen Hilfebedarf, der über die reine medizinische Versorgung hinausgeht und bedürfen einer besonderen Unterstützung. Mit dem Assistenzpflegegesetz zeigen wir, dass wir die Bedürfnisse dieser Menschen ernst nehmen. Wir sichern ihnen damit die bestmögliche medizinische Versorgung und die bestmögliche individuelle Betreuung. Mit seinem Einsatz für das Assistenzpflegegesetz hat Bundesgesundheitsminister Bahr erneut unter Beweis gestellt, was die christliche-liberale Gesundheitspolitik auszeichnet: Wir machen Gesundheitspolitik mit Herz und Verstand, die auf die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet ist. Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt diese Politik uneingeschränkt.
Mit dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, das heute vom Bundeskabinett verabschiedet und im Gesundheitsausschuss beraten wurde, schließen wir eine Versorgungslücke und erweitern das bestehende Recht konsequent. Mit der heutigen Entscheidung erreichen wir eine große Verbesserung für behinderte Menschen mit Pflegebedarf. Zukünftig können pflegebedürftige Menschen mit Behinderung, die ihre Assistenzleistungen nach dem sogenannten Arbeitgebermodell erhalten, ihre persönliche Assistenzpflegeperson auch bei stationären Behandlungen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mitnehmen. Eine kontinuierliche Spezialpflege ist somit nicht nur bei einem Krankenhausaufenthalt gesichert.
Neben der Betreuung durch eine persönliche Assistenzpflegeperson erhalten die betroffenen Menschen mit Behinderung auch weiterhin über die gesamte Dauer ihrer Behandlung das Krankengeld und die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe. Dadurch ist sichergestellt, dass das Arbeitsverhältnis zur vertrauten Pflegeperson nicht unterbrochen werden muss und dass die Behandlung optimal unterstützt wird.
815-molitor-assistenzpfelgegesetz_9.pdf

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