MEINHARDT: Bund ist bei den Bildungsinvestitionen Vorreiter
BERLIN. Zum Bildungsfinanzbericht des Statistischen Bundesamts erklärt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und der Vorsitzende des Arbeitskreises Innovation, Gesellschaft und Kultur Patrick MEINHARDT:
Der Bund hat bei den Bildungsinvestitionen eine Vorreiterrolle und nimmt diese offensiv wahr. Innerhalb von nur vier Jahren sind die Investitionen um über 12 Milliarden Euro auf den Bildungsrekordhaushalt von 13,7 Milliarden Euro für das Jahr 2013 erhöht worden. Keine Bundesregierung hat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mehr für Bildung und Forschung getan als diese und dadurch gerade in der Krise richtig gegengesteuert.
Es ist ein ermutigendes Zeichen, dass Bund, Länder und Kommunen 4,7 Milliarden Euro mehr im Jahr 2012 in Bildung investiert haben. Auf diesem Weg müssen wir weiter vorankommen. Wir können deswegen in keiner Weise verstehen, dass Länder die Bildungsinvestitionen bei rückläufigen Schülerzahlen reduzieren wollen. Wer in diesen Zeiten die sogenannte demographische Rendite aus der Bildung herausnimmt oder deutlich reduziert, setzt an der vollkommen falschen Stelle an.
Kluge Bildungs- und Forschungsinvestitionen sind der Garant für Wachstum, Wohlstand und soziale Gerechtigkeit. Jeder Cent, den wir möglichst früh in Bildung investieren, wird sich in geringeren Sozialausgaben doppelt und dreifach rechnen.
Jedoch sind wir auch nicht bereit, die immer wieder falsche statistische Sicht der OECD bei Bildungsausgaben mitzumachen. Alle Maßnahmen der beruflichen und außerschulischen Bildung müssen auch in vollem Umfang eingerechnet werden. Deswegen kommt der Nationale Bildungsbericht auch zu der richtigen Schlussfolgerung, dass wir in Deutschlands das Ziel von 7 Prozent des BIP für Bildung schon erreicht haben. Das war eine große bildungspolitische Kraftanstrengung und sollte uns alle motivieren, noch mehr in Bildung und Forschung zu investieren. Wir sollten endlich den Bildungseinrichtungen mehr Freiheit gerade auch in der Mittelverwendung einräumen. Hochschulfreiheits- und Schulfreiheitsgesetze sind genauso notwendig, wie der Bund das Wissenschaftsfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht hat. Denn es gilt auch: Jeder Cent, den wir vor Ort investieren, ist zielgenauer verwendet, als wenn er in den Hinterzimmern der Ministerien festgelegt wird.