07.09.2012FDP-FraktionUmweltpolitik

MEIERHOFER: Gesetzgebung zum Fracking kann beginnen - Vorhaben sollen bis zur Einigung ruhen

BERLIN. Zum gestern vorgestellten Frackinggutachten des Bundesumweltministeriums erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages Horst MEIERHOFER:

Mit der Studie haben wir ein weiteres Fundament für die nun anstehenden politischen Entscheidungen gewonnen. Bis zur Erstellung neuer Regelungen sollten wir vom Fracking absehen. Ich begrüße, dass uns die Studie mit dem vorgeschlagenen Frackingausschluss von Trinkwasserschutzgebieten und anderen prinzipiell gefährdeten Gebieten in unserer Haltung bestärkt. Auch der Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung stehen wir positiv gegenüber. Wichtig ist allerdings, dass auch eine genaue Begutachtung des Untergrunds vorgenommen wird.

Das Gutachten lenkt auch den Blick auf einen Punkt, der schon seit langem in Bearbeitung ist. Die Erstellung eines unterirdischen Atlas haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner bereits vor über einem Jahr im Bundestag beschlossen. Als Beurteilungsgrundlage für die Behörden, welche Nutzungen man vor Ort zulassen sollte, ist dies ein wichtiger Schritt.

Bedauerlich ist, dass auf die Risiken der Tiefengeothermie im Gutachten nicht eingegangen wird. Hier muss noch nachgebessert werden. Regelungen müssen sich an den Risiken eines Verfahrens orientieren - und nicht daran, ob eine Technologie gewünscht ist und eine andere nicht.
681-meierhofer-frackinggutachten_11.pdf

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