FDP-FraktionEinkommen von Abgeordneten

Mehr Transparenz bei Nebeneinkünften

ReichstagReichstag
22.04.2013

Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte ab der kommenden Wahlperiode detaillierter angeben. Das hat das Parlament am Donnerstag beschlossen. Ein System mit zehn Einkommensstufen wird die bisherige dreistufige Skala ablösen. Die höchste Stufe gilt dann für Einkünfte über 250.000 Euro. Zudem müssen Abgeordnete genauer angeben, woher sie das Geld erhalten.

Bislang mussten Abgeordnete lediglich offenlegen, ob sie Einkünfte in Höhe von 1000 bis 3500 Euro, 3501 bis 7000 oder mehr als 7001 Euro erzielen. Die neue Regelung sieht folgende Einkommensstufen vor:

Stufe 1: 1000 bis 3500 Euro
Stufe 2: 3501 bis 7000 Euro
Stufe 3: 7001 bis 15.000 Euro
Stufe 4: 15.001 bis 30.000 Euro
Stufe 5: 30.001 bis 50.000 Euro
Stufe 6: 50.001 bis 75.000 Euro
Stufe 7: 75.001 bis 100.000 Euro
Stufe 8: 100.001 bis 150.000 Euro
Stufe 9: 150.001 bis 250.000 Euro
Stufe 10: mehr als 250.000 Euro

Die Angaben werden auf der Website des Bundestages veröffentlicht.

„Es muss klar sein, dass bei aller wünschenswerten Transparenz eine Interessenabwägung stattfinden muss“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen. Darauf habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu Nebeneinkünften ausdrücklich hingewiesen.

Die FDP-Fraktion wolle ein Parlament, das die Breite der Gesellschaft abbilde und nicht nur aus Berufslosen, Beamten und Gewerkschaftsfunktionären bestehe, unterstrich der Liberale. „Die liberale Fraktion ist stolz darauf, dass sie einen besonders hohen Anteil an Handwerkern und Selbstständigen hat, die im Bundestag leider unterrepräsentiert sind“, so van Essen. „Auch deren Interessen haben wir zu wahren.“

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