FDPVorratsdatenspeicherungMaas weiß, dass sein Konzept verfassungswidrig ist
Wolfgang Kubicki wird gegen den VDS-Kompromiss klagen16.04.2015Die Große Koalition hat sich auf einen schalen VDS-Kompromiss geeinigt. FDP-Vize Wolfgang Kubicki ist überzeugt, dass Justizminister Heiko Maas (SPD) um dessen Verfassungswidrigkeit weiß. „Was die schwarz-rote Koalition plant, verstößt gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs“, unterstreicht der Freidemokrat. Er kündigt an, gegen die geplante Neureglung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu klagen.
Wolfgang Kubicki in der „Nordwest-Zeitung“ und der „Passauer Neuen Presse“
Frage: Wie bewerten Sie die Einigung von Union und SPD?
KUBICKI: Mich überrascht, dass Bundesjustizminister Heiko Maas seine Position zur Vorratsdatenspeicherung in kürzester Zeit fundamental geändert hat und von einem Gegner zu einem Befürworter geworden ist. Solch eine Kehrtwende und einen klaren Verfassungsbruch kann man nicht damit begründen, dass man sich der Koalitionsraison und dem eigenen Parteichef unterordnen muss. Unsere frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger konnte den Großen Lauschangriff nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren und ist deshalb bei der Einführung zurückgetreten. Solch ein Format und eine menschliche Größe kann man wahrscheinlich von Herrn Maas nicht erwarten.
Frage: Die Pläne werden aus Ihrer Sicht vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben?
KUBICKI: Der EuGH hat klargestellt, dass es eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Berufsgeheimnisträger nicht geben darf. Es ist nicht möglich, diese Gruppe von der der Speicherung auszunehmen. Die Pläne der Regierung sehen das auch nicht vor. Die Menschen werden ihr Kommunikationsverhalten verändern, wenn sie befürchten müssen, dass der Staat auf ihre Kommunikationsdaten zugreifen kann. Menschen werden nicht mehr beim Arzt oder Anwalt anrufen und um Rat fragen, weil sie Sorge haben müssen, dass diese Kommunikationsdaten im Zweifel gegen sie verwendet werden. Die Vorratsdatenspeicherung schafft Misstrauen und Unsicherheit. Wenn depressive Menschen künftig Sorge haben müssen, dass ihre Kommunikation mit einem Arzt vom Staat herangezogen wird und sie berufliche Beeinträchtigungen fürchten müssen, werden sie darauf im Zweifel verzichten. Das ist bedenklich.
Frage: Die Nutzung der Daten soll nur nach richterlicher Anordnung möglich sein. Nach zehn Wochen wird gelöscht. Das überzeugt Sie nicht?
KUBICKI: Nein, das überzeugt mich nicht. Die Kontenabfragen im Kampf gegen Steuerhinterziehung sollte es auch nur in ganz wenigen Ausnahmefällen geben. Jetzt werden massenhaft Daten genutzt. Der Missbrauch breitet sich immer mehr aus. So etwas würde auch bei der Vorratsdatenspeicherung drohen.
Frage: Aber Orwellsche Kontrolldimensionen zu beschwören, ist doch übertrieben, oder?
KUBICKI: Ganz und gar nicht. Das gilt nur für diejenigen, die glauben, wer nichts zu verbergen habe, habe auch nichts zu befürchten. In unserer Gesellschaft gibt es ein Recht darauf, sein Kommunikationsverhalten geheim zu halten. Als Abgeordneter und Anwalt werde ich erneut gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung klagen, wenn sie Gesetz werden sollte. Ich bin sicher, dass wir wieder vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben werden. Der Staat hat die Aufgabe, die Privatsphäre seiner Bürger zu schützen und nicht in sie einzudringen, was mit der Vorratsdatenspeicherung unzweifelhaft geschehen würde.
Frage: Der Justizminister hält den Kompromiss für verfassungskonform.
KUBICKI: Herr Maas weiß selbst, dass sein Konzept verfassungswidrig ist. Die schwarz-roten Pläne sind ein fauler Kompromiss, der in der Sache nichts bringt. Hier soll nur für Ruhe in der Koalition gesorgt werden. Wenn SPD-Chef Sigmar Gabriel glaubt, das Thema wäre damit abgeräumt, irrt er gewaltig. Diese Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung wird jetzt die Debatte über Bürger- und Menschenrechte in Deutschland weiter beflügeln.
Maas weiß, dass sein Konzept verfassungswidrig ist
Wolfgang Kubicki wird gegen den VDS-Kompromiss klagenDie Große Koalition hat sich auf einen schalen VDS-Kompromiss geeinigt. FDP-Vize Wolfgang Kubicki ist überzeugt, dass Justizminister Heiko Maas (SPD) um dessen Verfassungswidrigkeit weiß. „Was die schwarz-rote Koalition plant, verstößt gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs“, unterstreicht der Freidemokrat. Er kündigt an, gegen die geplante Neureglung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu klagen.
Wolfgang Kubicki in der „Nordwest-Zeitung“ und der „Passauer Neuen Presse“
Frage: Wie bewerten Sie die Einigung von Union und SPD?
KUBICKI: Mich überrascht, dass Bundesjustizminister Heiko Maas seine Position zur Vorratsdatenspeicherung in kürzester Zeit fundamental geändert hat und von einem Gegner zu einem Befürworter geworden ist. Solch eine Kehrtwende und einen klaren Verfassungsbruch kann man nicht damit begründen, dass man sich der Koalitionsraison und dem eigenen Parteichef unterordnen muss. Unsere frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger konnte den Großen Lauschangriff nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren und ist deshalb bei der Einführung zurückgetreten. Solch ein Format und eine menschliche Größe kann man wahrscheinlich von Herrn Maas nicht erwarten.
Frage: Die Pläne werden aus Ihrer Sicht vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben?
KUBICKI: Der EuGH hat klargestellt, dass es eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Berufsgeheimnisträger nicht geben darf. Es ist nicht möglich, diese Gruppe von der der Speicherung auszunehmen. Die Pläne der Regierung sehen das auch nicht vor. Die Menschen werden ihr Kommunikationsverhalten verändern, wenn sie befürchten müssen, dass der Staat auf ihre Kommunikationsdaten zugreifen kann. Menschen werden nicht mehr beim Arzt oder Anwalt anrufen und um Rat fragen, weil sie Sorge haben müssen, dass diese Kommunikationsdaten im Zweifel gegen sie verwendet werden. Die Vorratsdatenspeicherung schafft Misstrauen und Unsicherheit. Wenn depressive Menschen künftig Sorge haben müssen, dass ihre Kommunikation mit einem Arzt vom Staat herangezogen wird und sie berufliche Beeinträchtigungen fürchten müssen, werden sie darauf im Zweifel verzichten. Das ist bedenklich.
Frage: Die Nutzung der Daten soll nur nach richterlicher Anordnung möglich sein. Nach zehn Wochen wird gelöscht. Das überzeugt Sie nicht?
KUBICKI: Nein, das überzeugt mich nicht. Die Kontenabfragen im Kampf gegen Steuerhinterziehung sollte es auch nur in ganz wenigen Ausnahmefällen geben. Jetzt werden massenhaft Daten genutzt. Der Missbrauch breitet sich immer mehr aus. So etwas würde auch bei der Vorratsdatenspeicherung drohen.
Frage: Aber Orwellsche Kontrolldimensionen zu beschwören, ist doch übertrieben, oder?
KUBICKI: Ganz und gar nicht. Das gilt nur für diejenigen, die glauben, wer nichts zu verbergen habe, habe auch nichts zu befürchten. In unserer Gesellschaft gibt es ein Recht darauf, sein Kommunikationsverhalten geheim zu halten. Als Abgeordneter und Anwalt werde ich erneut gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung klagen, wenn sie Gesetz werden sollte. Ich bin sicher, dass wir wieder vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben werden. Der Staat hat die Aufgabe, die Privatsphäre seiner Bürger zu schützen und nicht in sie einzudringen, was mit der Vorratsdatenspeicherung unzweifelhaft geschehen würde.
Frage: Der Justizminister hält den Kompromiss für verfassungskonform.
KUBICKI: Herr Maas weiß selbst, dass sein Konzept verfassungswidrig ist. Die schwarz-roten Pläne sind ein fauler Kompromiss, der in der Sache nichts bringt. Hier soll nur für Ruhe in der Koalition gesorgt werden. Wenn SPD-Chef Sigmar Gabriel glaubt, das Thema wäre damit abgeräumt, irrt er gewaltig. Diese Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung wird jetzt die Debatte über Bürger- und Menschenrechte in Deutschland weiter beflügeln.