FDP-FraktionBürgerrechte

Lücken im Personenstandsgesetz geschlossen

Manuel HöferlinManuel Höferlin
19.03.2013

„Ein neues Personenstandsrecht unterstützt nun auch Sternenkinder “, erklärte FDP-Rechtsexperte Manuel Höferlin. Totgeburten, die unter 500 Gramm wiegen, wurden bisher nicht im Personenstandsgesetz erfasst. Dadurch erhielten die Eltern keine Geburtsurkunde und konnten ihre sogenannten Sternenkinder nicht ordnungsgemäß bestatten. Auch die Situation von Inter- und Transsexuellen wird durch die Gesetzesnovelle verbessert.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag eine Reform des Personenstandsgesetzes beschlossen. Das Gesetz trägt unter anderem dem Wunsch einer Petition Rechnung, die bisherige Verwaltungspraxis in Bezug auf die Sternenkinder zu verbessern. Die christlich-liberale Koalition habe nun die Möglichkeit geschaffen, dass die Eltern jener Kinder sich ihre Elternschaft anerkennen lassen können, erklärte Manuel Höferlin, der für die FDP-Fraktion im Rechtsausschuss des Bundestages für sitzt.

Intersexuelle wählen Geschlecht selber

Außerdem wurden auch in anderen Bereichen Änderungen durchgeführt. „Wird bei der Geburt eines Kindes das Geschlecht nicht eindeutig festgestellt, kann zukünftig auf den entsprechenden Eintrag im Personenstandsregister verzichtet werden. Intersexuelle werden damit nicht mehr auf ein Geschlecht festgelegt, sondern entscheiden selbst, welches Geschlecht sie wählen. Das ist ein liberaler Erfolg“, unterstrich Höferlin.

Keine ungewollte Bekanntgabe der Geschlechtsänderung

Darüber hinaus wurden einige technische Änderungen am Gesetz durchgeführt. Darunter auch die zusätzliche Angabe des Geschlechts in personenstandsrechtlichen Urkunden, wie beispielsweise Eheurkunden. „Von dieser Regelung profitieren Transsexuelle, die ihr juristisches Geschlecht dokumentieren lassen wollen“, sagte der Liberale. Gleichzeitig habe die Koalition den Offenbarungsschutz für weitere personenstandsrechtliche Urkunden beachtet, so dass in Zukunft Transsexuelle auch hier vor der ungewollten Bekanntgabe eines veränderten Geschlechtseintrages geschützt sind.

Social Media Button