StiftungBrexit

Lords schützen Rechte der EU-Bürger

Bus, London, GroßbritannienDas Leben geht trotz Brexit weiter.
03.03.2017

Das britische Oberhaus hat Änderungen am Brexit-Gesetz gefordert. Sie wollen, dass die Regierung EU-Bürgern auch nach einem Brexit ihre Rechte garantiert. Das bedeutet, dass sich das Unterhaus erneut damit befassen muss. Stiftungsexpertin Caroline Haury analysiert diesen Schachzug. Sie warnt allerdings vor zu großen Erwartungen.

"Mehr als ein kurzer Freudenschrei ist nach diesem Abend nicht drin, denn die Ergänzung zum Gesetzestext wird wohl mit großer Wahrscheinlichkeit in zehn Tagen von der Tory-Mehrheit im Unterhaus wieder kassiert", gab Haury zu bedenken. Trotzdem sei das Votum der Lords ein Schlag ins Gesicht der Regierung May. In den nächsten Tagen müsse die Regierung nun entscheiden, wie sie mit den Sorgen der Lords umgeht.

Viele EU-Bürger hätten nach dem Brexit-Votum Anträge auf Daueraufenthaltskarten gestellt, um ihren Aufenthaltsstatus unabhängig vom Ergebnis der Brexit-Verhandlungen zu sichern, erklärte die Stiftungsexpertin. "Nicht genug, dass diese Bewerbung einen enormen bürokratischen Aufwand erfordert, eine Studie der Liberal Democrats zeigte kürzlich, dass etwa ein Drittel der Bewerbungen abgelehnt werden." Es sei höchste Zeit, sie aus der Schusslinie der Verhandlungen zu nehmen, forderte Haury.

"Inwieweit sich die Abgeordneten im Unterhaus diesen Appel zu Herzen nehmen, wird auch darüber entscheiden, ob May wie geplant Ende März formell Artikel 50 aktivieren kann, um die Brexit-Verhandlungen zu beginnen", betonte sie. Es stehe allerdings nicht zur Debatte, ob der Brexit überhaupt ausgelöst werde. "Dem hatten auch die Lords zugestimmt."

Social Media Button