20.05.2015Der Mindestlohn für Lkw-Fahrer auf der Durchreise bringt der Bundesregierung Ärger mit der EU-Kommission ein. Die Brüsseler Behörde leitete am Dienstag ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Deutschland ein. Zu Recht, findet Gesine Meißner, verkehrspolitische Sprecherin der liberalen Fraktion im Europaparlament. Die Bundesregierung sei mit ihrem Mindestlohngesetz weit über das Ziel hinausgeschossen: "Unsere europäischen Nachbarn sind zu Recht außer sich, weil Deutschland internationalen LKW-Verkehr in das Mindestlohngesetz einbezieht und damit teilweise die Löhne für ausländische Transportunternehmen festlegt."
Grundsätzlich unterstützt die EU-Behörde zwar die Einführung des Mindestlohns. Die Anwendung der Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen schaffe jedoch zu viel Verwaltungsaufwand. Auch Gesine Meißner kritisierte die zusätzliche Bürokratie: "Damit die deutschen Behörden die Zahlung des Mindestlohn kontrollieren können, müssen alle Fahrten nämlich vor dem Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden, auf Deutsch und per Fax", erläuterte sie.
Schon zuvor hatte Meißner in den Raum gestellt: "Wie soll das funktionieren, wenn ein LKW in zwei Tagen fünf EU-Länder durchquert, bei Mindestlöhnen die von 11,10 Euro in Luxemburg bis 2,31 Euro in Polen variieren? Und wer soll das kontrollieren?" Statt EU-Binnenmarkt und reibungslosem grenzüberschreitenden Verkehr würde Europa zurück in "nationale Fragmentierung, Schlagbaummentalität und protektionistisches Gehabe" fallen.
Die Verkehrspolitikerin fordert: "Wir brauchen fairen Wettbewerb für europäische Transportunternehmen, und wir wollen gute Arbeitsbedingungen für LKW-Fahrer." Aber das Mindestlohngesetz sei da der falsche Weg. "Es ist gut, dass die Kommission nach gründlicher juristischer Analyse zu dem gleichen Schluss gekommen ist und formal ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet hat."
LKW-Mindestlohn ist der falsche Weg
Gesine Meißner will fairen Wettbewerb für europäische TransportunternehmenDer Mindestlohn für Lkw-Fahrer auf der Durchreise bringt der Bundesregierung Ärger mit der EU-Kommission ein. Die Brüsseler Behörde leitete am Dienstag ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Deutschland ein. Zu Recht, findet Gesine Meißner, verkehrspolitische Sprecherin der liberalen Fraktion im Europaparlament. Die Bundesregierung sei mit ihrem Mindestlohngesetz weit über das Ziel hinausgeschossen: "Unsere europäischen Nachbarn sind zu Recht außer sich, weil Deutschland internationalen LKW-Verkehr in das Mindestlohngesetz einbezieht und damit teilweise die Löhne für ausländische Transportunternehmen festlegt."
Grundsätzlich unterstützt die EU-Behörde zwar die Einführung des Mindestlohns. Die Anwendung der Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen schaffe jedoch zu viel Verwaltungsaufwand. Auch Gesine Meißner kritisierte die zusätzliche Bürokratie: "Damit die deutschen Behörden die Zahlung des Mindestlohn kontrollieren können, müssen alle Fahrten nämlich vor dem Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden, auf Deutsch und per Fax", erläuterte sie.
Wir wollen gute Arbeitsbedingungen für LKW-Fahrer
Schon zuvor hatte Meißner in den Raum gestellt: "Wie soll das funktionieren, wenn ein LKW in zwei Tagen fünf EU-Länder durchquert, bei Mindestlöhnen die von 11,10 Euro in Luxemburg bis 2,31 Euro in Polen variieren? Und wer soll das kontrollieren?" Statt EU-Binnenmarkt und reibungslosem grenzüberschreitenden Verkehr würde Europa zurück in "nationale Fragmentierung, Schlagbaummentalität und protektionistisches Gehabe" fallen.
Die Verkehrspolitikerin fordert: "Wir brauchen fairen Wettbewerb für europäische Transportunternehmen, und wir wollen gute Arbeitsbedingungen für LKW-Fahrer." Aber das Mindestlohngesetz sei da der falsche Weg. "Es ist gut, dass die Kommission nach gründlicher juristischer Analyse zu dem gleichen Schluss gekommen ist und formal ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet hat."