FDP-FraktionFreiwilligendienste

Liberale wollen Freiwillige steuerlich entlasten

Hände übereinander gelegt
26.03.2014

Die schwarz-gelbe Koalition hat beschlossen, dass zukünftig das Taschengeld von Freiwilligendiensten nicht mehr besteuert werden soll. Diese Maßnahme war notwendig geworden, weil Rot-Grün das Jahressteuergesetz blockiert hatte. FDP-Jugendpolitiker Florian Bernschneider stellte klar, die Koalition wolle sicherstellen, dass keiner der 80.000 Freiwilligen eine Besteuerung des Taschengelds fürchten müsse. FDP-Finanzpolitiker Daniel Volk bezeichnete die Blockade von Rot-Grün als "töricht".

Die FDP habe "als Anwalt des Bürgerschaftlichen Engagements auf die Neuregelung bestanden, weil wir nicht den Eindruck zulassen dürfen, dass der Staat am Engagement seiner Bürger mitverdienen will", stellte der Experte für Freiwilligendienste, Florian Bernschneider. Ohnehin lägen die Einkommen der Freiwilligen im Regelfall unter dem Steuerfreibetrag. Bernschneider erklärte, dass die durch die Steuerpflicht zu erwartenden minimalen Steuermehreinnahmen die Kosten des bürokratischen Mehraufwandes keinesfalls aufwiegen können.

Rot-Grün stellt Parteitaktik über Engagement

Daniel VolkDaniel Volk

Im Jahressteuergesetz 2013, das die Opposition blockiert hatte, sei die Steuerfreiheit für das Taschengeld aller Freiwilligendienste bereits geregelt gewesen, so der Finanzpolitiker Daniel Volk. Er kritisierte, dass die Blockade bei den Freiwilligen zu "unnötiger Verunsicherung" geführt habe. "Mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen beweisen wir erneut, dass die Freiwilligendienste bei uns in guten Händen sind." SPD und Grünen werde damit "eine zweite Chance, endlich steuerliche Klarheit für die Freiwilligen zu schaffen", eingeräumt. Volk appellierte an die Opposition "nicht zum zweiten Mal parteipolitisches Taktieren über das Interesse von 80.000 engagierten Freiwilligen stellen“.

Hintergrund

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. April einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (17/13082) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/13259) angenommen. Damit werden die Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen von zehn Jahren rückwirkend zum 1. Januar 2013 auf acht Jahre und ab 1. Januar 2015 auf sieben Jahre verkürzt. Geregelt wird ferner die Steuerbefreiung von Geld- und Sachbezügen von Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden, freiwillig Wehrdienstleistenden, Reservistendienstleistenden und Bundesfreiwilligendienstleistenden.

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