15.03.2006FDP-FraktionInnenpolitik

LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Pressefreiheit durch besseren Schutz von Journalisten stärken

BERLIN. Zu dem heute von der FDP-Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag eingebrachten "Gesetzentwurf zur Sicherung der Pressefreiheit" erklärt die stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert gesetzliche Änderungen zum verbesserten Schutz der journalistischen Recherche. Wir haben daher heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der Änderungen in der Strafprozessordnung und im Strafgesetzbuch vorsieht. Die Durchsuchung in den Redaktionsräumen des Magazins "Cicero" hat deutlich gezeigt, dass der Schutz der journalistischen Recherche nicht lückenlos gewährleistet ist. Regelungsbedarf besteht insbesondere beim Beschlagnahme- und Durchsuchungsverbot, bei der Telekommunikationsüberwachung und der Weitergabe von Verbindungsdaten sowie bei der Ermittlung gegen Journalisten wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat. Das Grundrecht der Pressefreiheit ist für das Funktionieren eines demokratischen Staates und einer demokratischen Gesellschaft unverzichtbar. Die Gewährleistung der Pressefreiheit und die ungehinderte Informationsbeschaffung sind aber ohne eine vertrauliche Kommunikation nicht möglich.
Mit einer Änderung im Strafgesetzbuch muss sichergestellt werden, dass sich Journalisten künftig nicht mehr strafbar machen, wenn sie das ihnen vertraulich zugeleitete Material veröffentlichen. Gerade diese Strafbestimmung hat zu zahlreichen Ermittlungen gegen Journalisten geführt, obwohl der schwerwiegende Gesetzesverstoss von so genannten "undichten" Stellen in Behörden verursacht wurde.
Die FDP schlägt weiter vor, dass Beschlagnahmen künftig nur noch bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts gegen den Journalisten möglich sind. Heute reicht bereits ein einfacher Tatverdacht aus. Darüber hinaus fordern wir zwingend einen Richtervorbehalt für alle Anordnungen einer Beschlagnahme, sowohl bei fest angestellten als auch bei freien Journalisten. Der Schutzbereich muss sich daher auch auf eine Beschlagnahme in einer Wohnung und in allen anderen Räumen erstrecken, die der Journalist für seine Arbeit nutzt. Zudem muss künftig auch für Journalisten ein Schutz bei der Weitergabe von Telekommunikationsverbindungsdaten bestehen.
Die FDP schafft mit diesem Gesetzentwurf eine sachgerechte und ausgeglichene Abwägung zwischen der grundrechtlich garantierten Pressefreiheit einerseits und den Bedürfnissen einer wirksamen Strafrechtspflege andererseits.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

357-leutheusser-schnarrenberger-sicherung_pressefreiheit_0.pdf

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