StiftungInnenpolitik

Leitkultur? Es gilt das Grundgesetz

Jurist mit GesetzbuchLeitkultur? Es gilt das Grundgesetz
04.05.2017

Warum "Leitkultur" nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist: Das hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, in einem Gastkommentar für die Welt zusammengefasst. Sie findet: "Allein über die Frage, was Kultur 'ist' und was sie auszeichnet, lässt sich trefflich streiten." Sie wirft Bundesinnenminister de Maizière vor, dass es ihm "schlicht um den Gegensatz von 'wir' oder 'die',  übersetzt: 'die' Deutschen oder 'die' Einwanderer" gehe. Diese Sicht aber lasse sich nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren.

"Unbeschadet der Religion, der ethnischen Herkunft, des sozialen Status und des politischen Standortes nach Antworten zu suchen, das wäre im Sinne unseres Grundgesetzes.", schreibt Leutheusser-Schnarrenberger. Sie erinnert daran, dass unsere Verfassung seit 1949 bewusst an liberale Traditionen anknüpft: "Die Mütter und Väter des Grundgesetzes zogen die Lehren aus dem Nationalsozialismus und räumten mit der traumatischen deutschen Tradition auf, in der die Gemeinschaft mehr zählte als der Einzelne und seine individuellen Freiheitsrechte." Seitdem sei der Zweck unserer Verfassung Freiheit – "und nicht das obrigkeitsstaatliche Stiften patriotischer Gesinnung". Deswegen müsse die Leitkulturdebatte "wie Hohn in den Augen manch eines jungen Menschen klingen, der heute schon weiß, dass er weniger Chancen auf sozialen Aufstieg hat, weil die Eltern 'Ausländer' sind.

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