28.01.2003FDP-FraktionRechtspolitik

LAURISCHK: Urteil zum "Gebührenabschlag Ost" stärkt Rechtsstaat

BERLIN. Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichtes zum "Gebührenabschlag Ost" für Rechtsanwälte erklärt die FDP-Bundestagsabgeordnete und das Mitglied im Rechtsausschuss Sibylle LAURISCHK:

Als Rechtsanwältin begrüße ich die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die den "Gebührenabschlag Ost" für Rechtsanwälte als verfassungswidrig erklärt hat. 13 Jahre nach der Wiedervereinigung ist nicht mehr verständlich, warum Freiberufler in den neuen Bundesländern für gleiche Arbeit weniger Geld verdienen sollen. Ab 01.01.2004 gelten gleiche Verdienst-möglichkeiten für alle Anwälte in der Bundesrepublik. Mit dieser Entscheidung besteht für die Anwaltschaft der Anreiz, sich auch im Osten der Bundesrepublik beruflich zu engagieren. Nur so kann eine funktionierende Rechtspflege sichergestellt werden, was gerade in den neuen Bundesländern von großer Bedeutung ist.

Susanne Bühler - Telefon (0 30) 2 27-5 11 31 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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