LAURISCHK: Folter ächten!
BERLIN. Die Rechtsexpertin der FDP-Bundestagfraktion, Sibylle LAURISCHK, erklärt:
Darf die deutsche Polizei foltern, wenn sie meint, nur so Informationen erlangen zu können, die mutmaßlich ein Menschenleben retten können? Die Antwort lautet ganz entschieden: Nein! Gewaltanwendung oder deren Androhung darf es in polizeilichen Ermittlungen eines modernen Rechtsstaates nicht geben.
Während einerseits die Frankfurter Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner aufgenommen hat und Anwaltsverbände, Polizeigewerkschaft und Vertreter der Richterschaft über dessen Äußerungen schockiert sind, bekunden CDU-Hardliner wie Hessens Ministerpräsident Roland Koch, aber auch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) Verständnis für solche Ermittlungsmethoden.
Dies ist unbegreiflich. Auf den Beifall der Öffentlichkeit spekulierend, wird hier auf populistische Weise versucht, Gewaltanwendung in polizeilichen Ermittlungen zu legitimieren. Die FDP ist zu solchen Zündeleien an einem hochsensiblen Thema nicht bereit.
Ich wende mich nachdrücklich gegen jeden Versuch, das Folterverbot aufzuweichen!
Isabella Pfaff - Telefon [030] 227-52378 - pressestelle@fdp-bundestag.de